Beiträge der Staatsministerin auf X

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. März 2024 hat Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler sowie Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und für Antirassismus, sechs zusammenhängende Beiträge auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) veröffentlicht.

Es handelt sich um folgende Beiträge:

1. „Die dramatische Lage in #Gaza ist schwer zu ertragen. Die Nachrichten aus Gaza-Stadt zum Beschuss von Zivilisten durch das israelische Militär sind erschütternd. Das muss umgehend aufgeklärt werden!“ (https://x.com/reemalabali/status/1763586270318530769)

2. „Die Situation der Zivilbevölkerung in #Gaza ist verzweifelt. Mindestens 1,7 Mio vertriebene Palästinenser können nicht länger auf den Zugang zu
humanitärer Hilfe warten,um den weit verbreiteten Hunger, die Obdachlosigkeit & die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu lindern.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763586802563088570)

3. „Ein ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe muss für den Gazastreifen umgehend sichergestellt werden.
Ich bin froh, dass die Bundesregierung die humanitäre Hilfe erneut um €20 Mio: aufgestockt hat und Deutschland sich an Luftabwürfen von humanitären Hilfe beteiligen will.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763586915914403883)

4. „Und es ist gut, dass die EU KOM weitere Unterstützung von €50 Mio. zusagt.
Es muss jetzt einen anhaltenden Waffenstillstand geben, der unter anderem die sofortige Rückkehr aller 134 israelischen Geiseln vorsieht, die seit Monaten in Gefangenschaft der terroristischen Hamas sind.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763587007584809248)

5. „Es darf keine großflächige Offensive auf Rafah geben, nicht zuletzt die humanitären Folgen wären katastrophal. Es gibt keine Fluchtalternative für die Menschen, die zu großen Teilen bereits aus Nord-Gaza hierher geflohen sind.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763587061808869510)

6. „Langfristig führt kein Weg vorbei an einer Eigenstaatlichkeit eines palästinensichen Staates, der Westbank und #Gaza umfasst. Eine Zweistaatenlösung muss ein friedliches Nebeneinander eines israelischen Staates und eines palästinensischen Staates sichern.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763587214162768339)

Bitte senden Sie mir alle schriftlichen oder bereits verschriftlichten Kommunikationen der Staatsministerin oder ihres Büros mit anderen Stellen im Bundeskanzleramt und anderen Bundesbehörden zu, die im Zusammenhang mit der Formulierung oder Veröffentlichung der o. g. Beiträge entstanden sind! Mit dem Begriff der Bundesbehörde sind hierbei auch oberste Bundesorgane und ihre Mitglieder gemeint, soweit keine Entscheidungen vorbereitet wurden. Kommunikationen innerhalb des Büros der Staatsministerin sollen dabei ausbleiben.

[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] können auch dann geschwärzt werden, wenn dies von Rechts wegen nicht nötig wäre und wenn dadurch keine zusätzlichen Gebühren für mich anfallen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. März 2024 hat Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin be…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beiträge der Staatsministerin auf X [#301720]
Datum
2. März 2024 17:54
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. März 2024 hat Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler sowie Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und für Antirassismus, sechs zusammenhängende Beiträge auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Es handelt sich um folgende Beiträge: 1. „Die dramatische Lage in #Gaza ist schwer zu ertragen. Die Nachrichten aus Gaza-Stadt zum Beschuss von Zivilisten durch das israelische Militär sind erschütternd. Das muss umgehend aufgeklärt werden!“ (https://x.com/reemalabali/status/1763586270318530769) 2. „Die Situation der Zivilbevölkerung in #Gaza ist verzweifelt. Mindestens 1,7 Mio vertriebene Palästinenser können nicht länger auf den Zugang zu humanitärer Hilfe warten,um den weit verbreiteten Hunger, die Obdachlosigkeit & die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu lindern.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763586802563088570) 3. „Ein ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe muss für den Gazastreifen umgehend sichergestellt werden. Ich bin froh, dass die Bundesregierung die humanitäre Hilfe erneut um €20 Mio: aufgestockt hat und Deutschland sich an Luftabwürfen von humanitären Hilfe beteiligen will.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763586915914403883) 4. „Und es ist gut, dass die EU KOM weitere Unterstützung von €50 Mio. zusagt. Es muss jetzt einen anhaltenden Waffenstillstand geben, der unter anderem die sofortige Rückkehr aller 134 israelischen Geiseln vorsieht, die seit Monaten in Gefangenschaft der terroristischen Hamas sind.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763587007584809248) 5. „Es darf keine großflächige Offensive auf Rafah geben, nicht zuletzt die humanitären Folgen wären katastrophal. Es gibt keine Fluchtalternative für die Menschen, die zu großen Teilen bereits aus Nord-Gaza hierher geflohen sind.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763587061808869510) 6. „Langfristig führt kein Weg vorbei an einer Eigenstaatlichkeit eines palästinensichen Staates, der Westbank und #Gaza umfasst. Eine Zweistaatenlösung muss ein friedliches Nebeneinander eines israelischen Staates und eines palästinensischen Staates sichern.“ (https://x.com/reemalabali/status/1763587214162768339) Bitte senden Sie mir alle schriftlichen oder bereits verschriftlichten Kommunikationen der Staatsministerin oder ihres Büros mit anderen Stellen im Bundeskanzleramt und anderen Bundesbehörden zu, die im Zusammenhang mit der Formulierung oder Veröffentlichung der o. g. Beiträge entstanden sind! Mit dem Begriff der Bundesbehörde sind hierbei auch oberste Bundesorgane und ihre Mitglieder gemeint, soweit keine Entscheidungen vorbereitet wurden. Kommunikationen innerhalb des Büros der Staatsministerin sollen dabei ausbleiben. [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] können auch dann geschwärzt werden, wenn dies von Rechts wegen nicht nötig wäre und wenn dadurch keine zusätzlichen Gebühren für mich anfallen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beiträge der Staatsministerin auf X [#301720]
Datum
25. März 2024 22:03
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) vom 2. März 2024, den ich per E-Mail eingereicht habe, ziehe ich hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301720/