Beiträge für Zweitwohnungen

1.) Wieviel Zweitwohnungen sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis jetzt) beim Beitragsservice angemeldet?

2.) Wieviel Zweitwohnungen wurden in den vg. Jahren jeweils rückwirkend (länger als 6 Monate rückwirkend) angemeldet?

3.) Wieviel Zweitwohnungsanmelder, die auch für eine Hauptwohnung einen vollen Beitrag bezahlen, müssen in den vg. Jahren auch rückwirkende Beiträge (länger als 6 Monate) für ihre Zweitwohnung bezahlen (nach Jahr aufgeschlüsselt)?

4.) Wieviele Beitragszahler müssen in 2023 für eine Zweitwohnung rückwirkend Beiträge ab dem 01.01.2020 nachzahlen und wie hoch ist die Beitragsnachzahlung im Durchschnitt?

Diese Angaben lassen sich mit leichten Auswerteverfahren einfach aus der Beitragszahlerdatenbank generieren, es stellt also keinen besonderen Aufwand dar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wieviel Zweitwohnungen sind in de…
An Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beiträge für Zweitwohnungen [#287130]
Datum
27. August 2023 18:23
An
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wieviel Zweitwohnungen sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis jetzt) beim Beitragsservice angemeldet? 2.) Wieviel Zweitwohnungen wurden in den vg. Jahren jeweils rückwirkend (länger als 6 Monate rückwirkend) angemeldet? 3.) Wieviel Zweitwohnungsanmelder, die auch für eine Hauptwohnung einen vollen Beitrag bezahlen, müssen in den vg. Jahren auch rückwirkende Beiträge (länger als 6 Monate) für ihre Zweitwohnung bezahlen (nach Jahr aufgeschlüsselt)? 4.) Wieviele Beitragszahler müssen in 2023 für eine Zweitwohnung rückwirkend Beiträge ab dem 01.01.2020 nachzahlen und wie hoch ist die Beitragsnachzahlung im Durchschnitt? Diese Angaben lassen sich mit leichten Auswerteverfahren einfach aus der Beitragszahlerdatenbank generieren, es stellt also keinen besonderen Aufwand dar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287130/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Empfangsbestätigung Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
27. August 2023 18:30
Status
Warte auf Antwort
Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
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AW: Empfangsbestätigung [#287130] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge für Zweitwohnungen“ vom…
An Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#287130]
Datum
30. September 2023 17:12
An
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge für Zweitwohnungen“ vom 27.08.2023 (#287130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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AW: Empfangsbestätigung [#287130] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge für Zweitwohnungen“ vom…
An Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#287130]
Datum
29. März 2024 01:37
An
Beitragsservice der ARD ZDF und Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge für Zweitwohnungen“ vom 27.08.2023 (#287130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>