Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegekassen

Für wieviel Prozent der Pflegepersonen, die einen Angehörigen pflegen, wurden von gestzlichen und privaten Pflegekassen im Jahr 2022 Beiträge an die gestzliche Rentenversicherung abgeführt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Spreer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wieviel Prozent der Pflegepersone…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Stefan Spreer
Betreff
Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegekassen [#278967]
Datum
15. Mai 2023 19:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wieviel Prozent der Pflegepersonen, die einen Angehörigen pflegen, wurden von gestzlichen und privaten Pflegekassen im Jahr 2022 Beiträge an die gestzliche Rentenversicherung abgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Spreer Anfragenr: 278967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278967/ Postanschrift Stefan Spreer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Spreer
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spreer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegekassen [#278967]
Datum
17. Mai 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Spreer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spreer, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Zahlen zum Jahr 2022 liegen erst E…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegekassen [#278967]
Datum
31. Mai 2023 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Spreer, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Zahlen zum Jahr 2022 liegen erst Ende 2023 vor. Im Laufe des Jahres 2021 wurden für 1,35 Millionen Pflegepersonen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Statistische Angaben über die Gesamtzahl der Pflegepersonen gibt es nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass nahezu jede der rund vier Millionen ambulant versorgten pflegebedürftigen Personen eine Pflegeperson hat. Mit freundlichen Grüßen