Beitrag "Aus christlicher Sicht"

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland haben einen ganz klaren Informationsauftrag.

In Ihrem Fernsehprogramm gibt es den Beitrag: "Aus christlicher Sicht"

1. Welche Kosten verursachte die Produktion dieses Formates in 2022?

2. Mit welcher Berechtigung muten Sie mir als Zwangsgebührenzahler die Berieselung mit
religiösem Schwachsinn zu?

3. Auf welchen Paragraphen des Rundfunkstaatsvertrages - RStV stützen Sie die
Berechtigung einseitige religiöse Inhalte zu verbreiten?

Ich erwarte hierzu eine juristisch nachvollziehbare Stellungnahme.

4. Warum räumen Sie den anderen Weltreligionen nicht die gleiche Sendezeit/Platz ein?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Saarländischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitrag "Aus christlicher Sicht" [#275071]
Datum
6. April 2023 21:18
An
Saarländischer Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland haben einen ganz klaren Informationsauftrag.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In Ihrem Fernsehprogramm gibt es den Beitrag: "Aus christlicher Sicht"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Welche Kosten verursachte die Produktion dieses Formates in 2022?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Mit welcher Berechtigung muten Sie mir als Zwangsgebührenzahler die Berieselung mit << Antragsteller:in >> religiösem Schwachsinn zu?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3. Auf welchen Paragraphen des Rundfunkstaatsvertrages - RStV stützen Sie die << Antragsteller:in >> Berechtigung einseitige religiöse Inhalte zu verbreiten?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich erwarte hierzu eine juristisch nachvollziehbare Stellungnahme.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4. Warum räumen Sie den anderen Weltreligionen nicht die gleiche Sendezeit/Platz ein? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Saarländischer Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG vom 06. April 2…
Von
Saarländischer Rundfunk
Betreff
Ihr Antrag nach SIFG/SUIG/VIG : Beitrag "Aus christlicher Sicht" [#275071]
Datum
17. April 2023 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG vom 06. April 2023 mit dem Betreff: Beitrag "Aus christlicher Sicht" [#275071]. Gemäß § 19 Abs. 3, Abs. 5 des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) gewährt der Gesetzgeber bestimmten religiösen Vereinigungen eigene Sendezeiten im Rundfunkprogramm (sog. Drittsendezeiten). Für die Programmgestaltung und die Finanzierung sind die jeweiligen religiösen Vereinigungen selbst verantwortlich. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf Informationsauskunft gemäß § 1 Satz 3 SFIG i.V.m. § 1 IFG nur insoweit der Saarländische Rundfunk öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Programmbezogene Tätigkeiten des Saarländischen Rundfunks stellen keine solchen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben dar, weshalb die Informationsfreiheitsgesetze in diesen Fällen nicht anwendbar sind. Beste Grüße