Beitrag bayerische Bürger zum Länderfinanzausgleich

Ministerpräsident Söder hatte zuletzt bei mehreren Auftritten den Pro-Kopf-Beitrag bayerischer Bürger für den Länderfinanzausgleich genannt.. Dabei hat er unter anderem genannt, dass von jedem Bayern 1200 Euro nach Bremen gehen.
Da mir diese Zahl sehr hoch vorkommt, habe ich eigene Berechnungen angestellt, konnte aber zu keinem ähnlichen Ergebnis kommen. Da ich selbst bayerische Steuerzahler bin, würde mich aber interessieren, was ich an die einzelnen Bundesländer zahle.
Daher meine Frage: Ich bitte um die Aufschlüsselung der Kalkulation der von Ministerpräsident Söder genannten Zahlen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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Tobias Punzmann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ministerpräsident Söder hatte zule…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Tobias Punzmann
Betreff
Beitrag bayerische Bürger zum Länderfinanzausgleich [#268128]
Datum
19. Januar 2023 10:49
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ministerpräsident Söder hatte zuletzt bei mehreren Auftritten den Pro-Kopf-Beitrag bayerischer Bürger für den Länderfinanzausgleich genannt.. Dabei hat er unter anderem genannt, dass von jedem Bayern 1200 Euro nach Bremen gehen. Da mir diese Zahl sehr hoch vorkommt, habe ich eigene Berechnungen angestellt, konnte aber zu keinem ähnlichen Ergebnis kommen. Da ich selbst bayerische Steuerzahler bin, würde mich aber interessieren, was ich an die einzelnen Bundesländer zahle. Daher meine Frage: Ich bitte um die Aufschlüsselung der Kalkulation der von Ministerpräsident Söder genannten Zahlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Punzmann Anfragenr: 268128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268128/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Punzmann

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