Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr?

Werden alle Beiträgsätze für die Sozialversicherungen auf Jahres- oder auf Monatsbasis erstellt? Es könnte ja z.B. sein, dass man, aus welchen Gründen auch immer, in einigen Monaten unter der Beitragsbemssungsgrenze liegt, insgesamt auf das Jahr gerechnet aber darüber. Zahlt man in diesem Falle für alle 12 Monate die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden alle Beit…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
9. November 2018 09:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden alle Beiträgsätze für die Sozialversicherungen auf Jahres- oder auf Monatsbasis erstellt? Es könnte ja z.B. sein, dass man, aus welchen Gründen auch immer, in einigen Monaten unter der Beitragsbemssungsgrenze liegt, insgesamt auf das Jahr gerechnet aber darüber. Zahlt man in diesem Falle für alle 12 Monate die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat …
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Betreff
AW: Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
11. Dezember 2018 08:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr?“ vom 09.11.2018 (#34470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat …
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Betreff
AW: Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
11. Dezember 2018 08:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr?“ vom 09.11.2018 (#34470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AW: Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
12. Dezember 2018 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
WG: Beiträge auf Beitragsbemessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Beiträge auf Beitragsbemessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
13. Dezember 2018 13:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Informationen darüber erbeten, ob alle Beitragssätze für die Sozialversicherungen auf Jahres- oder Monatsbasis erstellt werden. Gerne komme ich Ihrer Bitte nach und kann Ihnen ergänzend zu den weiteren Antworten auf Ihre Anfragen in dieser Angelegenheit folgendes mitteilen: Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gelten jeweils für ein Jahr und werden entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer fortgeschrieben; sie erhöhen sich also regelmäßig. Für die Beitragsberechnung regelt § 1 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Beitragsverfahrensverordnung - BVV), dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet werden, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Beiträge auf Beitragsbemessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470] Sehr geehrte Damen und Herren, me…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: WG: Beiträge auf Beitragsbemessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
15. Dezember 2018 12:33
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beiträge auf Beitragsbessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr?“ vom 09.11.2018 (#34470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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AW: WG: Beiträge auf Beitragsbemessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470] Sehr geehrte Damen und Herren, ic…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: WG: Beiträge auf Beitragsbemessungsgrenze pro Monat oder pro Jahr? [#34470]
Datum
15. Dezember 2018 12:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe Ihre Antwort so, dass die Beiträge auf monatlicher Basis berechnet werden. Werden im Extremfall in einem Monat überhaupt keine Einkünfte erzielt, so fallen auch keine Beiträge oder nur der Mindestbeitrag an. In anderen Monaten mit hohen Beiträgen ggf. der Maximalbeitrag. Richtig so? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in