Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne,

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Verwaltungsratsbeschlüsse, welche die Erhöhung der Beiträge zum WS 2018/19 und die Preiserhöhung zum 01.08.2018 regeln
- die dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung
- Haushaltspläne und Nachtragshaushalte der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2017, 2018
- Jahresabschluss der Jahre 2012, 2013, 2014, 2016
- die Satzung des Studierendenwerkes
- Aktenplan, Organigramm und sonstige Verzeichnisse aus denen die vorhandenen amtlichen Informationen des Studierendenwerkes herausgelesen werden können (vgl. § 12 IFG NRW)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich behalte mir vor weitere amtliche Informationen anzufordern.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Studierendenwerk Düsseldorf AöR Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]
Datum
11. Februar 2018 10:07
An
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Verwaltungsratsbeschlüsse, welche die Erhöhung der Beiträge zum WS 2018/19 und die Preiserhöhung zum 01.08.2018 regeln - die dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung - Haushaltspläne und Nachtragshaushalte der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2017, 2018 - Jahresabschluss der Jahre 2012, 2013, 2014, 2016 - die Satzung des Studierendenwerkes - Aktenplan, Organigramm und sonstige Verzeichnisse aus denen die vorhandenen amtlichen Informationen des Studierendenwerkes herausgelesen werden können (vgl. § 12 IFG NRW) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor weitere amtliche Informationen anzufordern. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Sehr geehrter Herr Abbasi, zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage haben wir somit erhalten. …
Von
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Betreff
AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]
Datum
14. Februar 2018 12:00
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Abbasi, zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage haben wir somit erhalten. Nachfolgend möchte ich Ihnen sehr gern und somit auch sehr schnell Ihre Fragen, soweit dies möglich ist, beantworten (hier auch noch ohne Gebühren): 1. Die Sie interessierenden Jahresabschlüsse finden Sie in unseren jeweiligen Jahresberichten (im Übrigen von 2009 bis 2016) online auf unserer website www.stw-d.de<http://www.stw-d.de> unter der Rubrik "Über uns", dem Unterpunkt "Presse" und dem dazugehörigen Unterpunkt "Publikationen". 2. Die jeweils aktuelle Satzung des Studierendenwerks Düsseldorf finden Sie ebenfalls in den unter 1. genannten Jahresberichten. (Ebenso das jeweils geltende Studierendenwerksgesetz.) 3. Das jeweils geltende Organigramm des Studierendenwerks Düsseldorf finden Sie ebenfalls in den unter 1. genannten Jahresberichten. (Was Sie unter Aktenplänen verstehen, ist mir nicht schlüssig.) 4. Die von Ihnen gewünschten Beschlüsse des Verwaltungsrates bezüglich der Erhöhung des Sozialbeitrages zum Wintersemester 2018/2019 sowie der Erhöhung der Mensapreise ab 01.08.2018 unterliegen der durch Gesetz und Satzung gegeben „Nicht-Öffentlichkeit“. Gleiches gilt für die von Ihnen genannten „dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung“. Gleiches gilt für die von Ihnen genannten Wirtschaftspläne. Diesbezüglich liegen hierfür die von Ihnen nicht gesehenen Ausschlussgründe doch vor. 5. Nachtragshaushalte gab es in dem mir bekannten Zeitraum seit 2006 nicht! Gestatten Sie mir nun auch eine Frage zu Ihrer Anfrage: Wie darf ich Ihren Satz „Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.“ verstehen? Da wir selbst natürlich die Informationen zur Erhöhung des Sozialbeitrages (nach dann 5 Jahren Beitrags-Stabilität) und die Erhöhung der Mensapreise (nach 11 Jahren Preis-Stabilität für die Studierenden) noch zu gegebener Zeit veröffentlichen bzw. den ASten und Hochschulleitungen der sechs Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich bereits bekanntgegeben haben, frage ich mich nach dem Sinn weiterer Veröffentlichungen. Ich gehe davon aus, dass mit obigen Erläuterungen bzw. Nennung der Fundstellen Ihre Fragen beantwortet sind und würde mich über ein feedback zu meiner Frage freuen. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> erstmal Danke ich Ihnen für Ihre "Wegweisung" durch die Website des…
An Studierendenwerk Düsseldorf AöR Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]
Datum
14. Februar 2018 13:13
An
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> erstmal Danke ich Ihnen für Ihre "Wegweisung" durch die Website des Studierendenwerk. Ich hatte nach den Informationen bei Über Uns gesucht und nicht gefunden. Zu 3. Aktenpläne sind die von Behörden und öffentlichen Stellen entwickelte Verzeichnisse um das gesamte anfallende Schriftgut zu erfassen. Oder: Ähnlich wie ein Haushaltsplan den Haushalt ordnet, ordnet der Aktenplan das Schriftgut und macht es auffindbar. Es kann natürlich sein, dass sie ein anderweitiges Verzeichnis zur Informationserfassung nutzen, dann bitte ich um Zusendung dessen. Zu 4.: Die Sitzungen sind zwar nicht-öffentlich, aber der Sinn und Zweck der Nicht-Öffentlichkeit ist nicht, dass alles was darin stattfindet geheim sei. Sondern der Ausschuss der Nicht-Öffentlichkeit dient dazu den Entscheidungsfindungsprozess nicht zu stören. Zumal der Wortlaut es nur auf die Sitzung aber nicht auf die darin zu erlassenden Beschlüsse beschränkt. Die Verwaltungsratsbeschlüsse dienen ja gerade dazu zukünftige und rechtlich erhebliche Handlungen des Studierendenwerkes zu legitimieren. Insofern dürften die Beschlüsse keiner Geheimheit unterliegen, da sonst die Beschlüsse keinerlei Bedeutung mehr hätten. Die zugehörigen Antragsunterlagen machen die darauf aufbauenden Beschlüsse nachvollziehbar, wobei Entwürfe nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen, da diese die o.g. zukünftigen Entscheidungsfindungsprozesse beeinflussen würden. Wirtschaftspläne müsste ich genauer prüfen, aber ich gehe davon aus dass Wirtschaftspläne auch Beschlüsse des Verwaltungsrates darstellen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Rechtsansicht, aufgrund derer Sie mein Informationsbegehren abgelehnt haben, unvertretbar ist und bitte Sie um erneute Überprüfung der Sach- und Rechtslage und die Zusendung der angeforderten Unterlagen. Bezüglich Ihrer Frage des öffentlichen Interesses: Zuerst einmal ist das ein Standardtext für IFG-Anfragen die über fragdenstaat.de eingereicht werden. Aber ich sehe doch einen Bedarf an Aufklärung für mich und andere Kommilitonen wie so eine happige Verteuerung zu Stande kommen konnte. Zumal der Aufschrei innerhalb der Studierendenschaft bezüglich der Preiserhöhung massiv ist. Meine Zweifel sind auch mit diesen Aussagen wie bspw. 11 Jahre Preisstabilität oder 5 Jahre Beitragsstabilität nicht aus der Welt geräumt. Nur weil 11 Jahre Preise stabil bleiben erklärt es nicht, dass bspw. Desserts ab dem 01.08. 90 Cent kosten sollen, was vorher eine vollständige Mahlzeit (Essen I) dargestellt hat. Auch die 5 Jahre Beitragsstabilität suggerieren bei mir eher eine unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge, Stichwort: Grenzkosten, Ticketstudenten etc.. Zumal Sie in dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss 2015 selber schreiben, dass die wirtschaftliche Lage sehr gut sei und sie für 2020 mit einer Entspannung von den Studentenstarken-Jahrgängen rechnen. Dadurch gehe ich davon aus, dass die Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen und entsprechend hohe Rücklagen aufgebaut werden sollen. Aber ohne Wirtschaftspläne kann ich nicht beurteilen ob die aufzubauenden Rücklagen und ggf. Rückstellungen im Sinne der Studierendenschaft sind und ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Finanzgebaren darstellt. Darum bleibt bei mir nur die Einschätzung, dass eine unverhältnismäßig hohe Abgabenerhöhung vorliegt, die mich auch in meinen Rechten verletzt. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie meine letzte E-Mail als Widerspruch…
An Studierendenwerk Düsseldorf AöR Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]
Datum
19. Februar 2018 23:03
An
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie meine letzte E-Mail als Widerspruch betrachten. Falls meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, bitte ich um die Vorlage an das Landesministerium als Aufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Sehr geehrter Herr Abbasi, selbstverständlich erhalten Sie auf Ihre Fragen und angesprochenen Themen hier Antwo…
Von
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Betreff
AW: AW: Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne, [#26518]
Datum
12. März 2018 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Abbasi, selbstverständlich erhalten Sie auf Ihre Fragen und angesprochenen Themen hier Antworten in angemessenem Rahmen. 1. Aktenpläne in der von Ihnen dargestellten Form gibt es nicht. Selbstverständlich gibt es in unserem Hause ein geordnetes Rechnungswesen, geordnete Vertragsunterlagen, etc. Dies ist schon allein dadurch klar, dass eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer gemäß den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches erfolgt. Diese Prüfungen wiederum führten bislang immer zu „uneingeschränkten Bestätigungsvermerken“ der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 2. Zur Thematik der Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates verkennen Sie die Sachlage. Selbstverständlich werden in den Sitzungen des Verwaltungsrates auch in hohem Maße Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens in schriftlicher und mündlicher Form behandelt und diskutiert. Genau diese stellen Geschäftsgeheimnisse dar, welche nicht der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden sollen und dürfen. Da es am Markt auch andere (private und andere) Anbieter von Leistungen, die das Studierendenwerk erbringt, gibt (Wohnungsvermietung, Gastronomie, Kindertagesstätten, etc.), ist es dementsprechend auch zulässig, dass genau diese Kalkulationsgrundlagen eines jeden Unternehmens geschützt sind und bleiben. Hierzu gibt es genügend höchstrichterliche Grundsatzurteile, die genau den Schutz dieser „Geschäftsgeheimnisse“ begründen. Eventuell sollten Sie sich diesbezüglich auch juristisch informieren. Die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates enthalten eben auch solche Geschäftsgeheimnisse, welche z.B. Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens darstellen. Insbesondere im Falle der Preisbildung der Mensaessen sowie auch zur Festlegung der zukünftigen Höhe des Sozialbeitrages wurden in drei langen und diskussionsreichen Sitzungen des Verwaltungsrates im September 2017, Dezember 2017 und Januar 2018 genau diese Kalkulationsgrundlagen sowie viele weitere Aspekte behandelt. Für die von Ihnen angesprochenen Antragsunterlagen der Geschäftsführung gilt selbstverständlich das Gleiche. Diese Antragsunterlagen enthalten verständlicherweise genau diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Zahlen, Daten und Unterlagen. Daher stellen auch diese Unterlagen Geschäftsgeheimnisse dar, die nicht der Öffentlichkeit zugeführt werden. 3. Wirtschaftspläne, welche selbstverständlich im Verwaltungsrat des Studierendenwerks behandelt und diskutiert werden, sind sehr ausführlich, enthalten unter anderem auch entsprechende Stellenpläne mit Eingruppierungen etc. und stellen unter anderem aufgrund der dem Datenschutz unterliegenden Informationen daher ebenfalls Geschäftsgeheimnisse dar. 4. Ihre Auffassung zu meiner „Rechtsansicht“ ist falsch. Abgesehen davon kann ich Ihnen versichern, dass ich mich selbstverständlich an gesetzliche Regelungen halte. Auch habe ich Ihr Informationsbegehren nicht als Ganzes abgelehnt. Im Gegenteil, ich habe Ihnen sehr schnell zu den meisten Ihrer Fragen die Stellen genannt, an denen Sie die notwendigen Informationen finden. Abgelehnt habe ich ausschließlich die von Ihnen angeforderten Informationen, welche (nach geltender Gesetzeslage) Geschäftsgeheimnisse sind und/oder dem Datenschutz (also auch geltende Gesetzeslage) unterliegen. 5. Dem Bedarf an Aufklärung, den Sie für sich und andere Kommilitoninnen und Kommilitonen sehen, will ich an dieser Stelle gern in angemessener Form behelfen. a. Ihre Zweifel, dass nach 11 bzw. 5 Jahren Preisstabilität Preiserhöhungen in der beschlossenen Höhe notwendig sind, möchte ich gern versuchen, durch meine folgenden Erläuterungen zu vermindern bzw. wenn möglich, ganz zu beseitigen. b. Die Thematik der Essenpreise haben die Mitglieder des Verwaltungsrates in den vergangenen 12 Jahren (seit ich im Studierendenwerk bin) regelmäßig und immer wieder behandelt und diskutiert. Dabei wurde immer im Besonderen im Sinne der Studierenden berücksichtigt, dass die Verpflegung der Studierenden in den gastronomischen Einrichtungen der Studierendenwerke einen Grundpfeiler der Aufgaben der Studierendenwerke darstellt und einen ganz besonders hohen Wichtigkeitsgrad für die Studierenden darstellt. Historisch stellen die Verpflegung in Mensen und die Vermietung von Wohnraum die Säulen der heutigen Aufgaben und auch der Studierendenwerksgesetze aller Bundesländer dar. Genau deshalb waren und sind Verwaltungsrat und Geschäftsführung immer bestrebt, die Preise in der Gastronomie des Studierendenwerks möglichst gering zu halten, auch wenn gerade die Gastronomie der höchstsubventionierte Bereich der Studierendenwerke ist. c. Ihre Darstellung des Preisvergleichs eines Desserts und einer „vollständigen Mahlzeit“ ist schlichtweg FALSCH !!! Bisher war der Preis für Studierende für die Hauptkomponente des Essen I bei 1,00 € bzw. bei Fisch sogar 1,20 €. Dieser Preis war nicht für eine vollständige Mahlzeit, sondern NUR für die Hauptkomponente OHNE Beilagen. Das von Ihnen genannte (Kalt-)Dessert wird ab 01.08.2018 einen Preis von 0,90 € haben (bisher für die Pudding-Variante 0,75 €, für die Creme 0,85 €). d. Bezüglich der 5 Jahre Beitragsstabilität des Sozialbeitrags im Studierendenwerk Düsseldorf erläutern Sie eine aus Ihrer Sicht „unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge“. Sie gehen gar davon aus, dass die „Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen“. Auch dies ist schlichtweg FALSCH. Seit Wintersemester 2008/2009 ist die Anzahl der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Düsseldorf um über 90 % gestiegen. Verwaltungsrat und Geschäftsführung beobachten und begleiten diese Entwicklung regelmäßig und achten insbesondere darauf, dass die derzeitigen Studierenden und auch zukünftige Studierendengenerationen möglichst gleich behandelt werden. Daher wurde der Sozialbeitrag eben in den vergangenen 5 Jahren stabil gehalten, weil es aufgrund der überproportional stark gestiegenen Studierendenzahl möglich war, den Sozialbeitrag stabil zu halten, obwohl neue Mensen und andere Einrichtungen (z. B. Kleve, Kamp-Lintfort, Düsseldorf-Derendorf) für die Studierenden geschaffen werden mussten, um sowohl an neuen Hochschulstandorten Angebote für die Studierenden zu schaffen als auch an bestehenden Standorten Sanierungen, Modernisierungen etc. zu ermöglichen. Nur aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahl konnten diese Maßnahmen für die Studierenden geschaffen werden, ohne bereits den Sozialbeitrag in dieser Zeit zu erhöhen. Der teilweise bei uns ankommenden Argumentation (z.B. der AStA-Vorsitzenden der Heinrich-Heine-Universität), dass es ein Versäumnis des Studierendenwerks sei, nicht in den vergangenen Jahren schrittweise den Sozialbeitrag angehoben zu haben, kann ich nur aufs Schärfste widersprechen. Eine Geschäftsführung und ein Verwaltungsrat, die den Sozialbeitrag angehoben hätten, auch wenn dies nicht notwendig gewesen war, hätten wohl klar gegen die Interessen der Studierenden gehandelt. Dies wird sowohl der Verwaltungsrat (mit den verantwortungsbewusst handelnden Studierenden im Verwaltungsrat) als auch die Geschäftsführung des Studierendenwerks keinesfalls tun. Insofern handelt es sich nicht um ein Versäumnis, sondern im Gegenteil um äußerst verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne aller Studierenden. Zum verantwortungsbewussten Handeln gehört auch die langfristige Planung. Hierzu haben sich Verwaltungsrat und Geschäftsführung selbstverständlich auch damit beschäftigt, dass in fernerer Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland sowie weiterer Faktoren mit einem Rückgang der Studierendenzahlen zu rechnen ist. Auch hierbei wurde bereits seit Jahren berücksichtigt, dass z.B. die Schaffung von Wohnplätzen so gestaltet sein muss, dass diese auch bei rückläufigen Studierendenzahlen vermietbar sein müssen, um nicht heute Wohnplätze zu schaffen, die irgendwann in Leerständen enden und dann aus höheren Sozialbeiträgen der Studierenden finanziert werden müssten. Der von Ihnen angesprochene „Aufbau von Rücklagen“ ist im Übrigen notwendig, um die gewachsene Anzahl von Wohnimmobilien, Gastronomieeinrichtungen und anderen Einrichtungen zukünftig in regelmäßigen Abständen zu sanieren, renovieren und modernisieren, um jeweils zeitgemäß den Bedürfnissen der Studierenden anzupassen. Mehr Einrichtungen heißt auch höhere Aufwendungen, um diese jeweils zeitgemäß zu erhalten. Auch dieser Erhalt ist eine Verpflichtung, die von Verwaltungsrat und Geschäftsführung wahrgenommen wird, um im Sinne der jeweiligen Studierendengenerationen gerecht zu werden. e. Die beschlossenen Mensa-Preiserhöhungen und die beschlossene Erhöhung des Sozialbeitrages stellen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks mittelfristig sicher und sollen auch für einen mittelfristigen Zeitraum Planungssicherheit für die Studierenden schaffen. Das Studierendenwerk geht davon aus, dass der planbare Zeitraum für die Studierenden mindestens drei Jahre beträgt, soweit nicht durch Fremdeinflüsse und Sondereffekte andere Maßnahmen notwendig würden. Ich gehe davon aus, dass meine Erläuterungen Ihre bisherige Beurteilung bzw. Einschätzung der Sachlage doch deutlich verändern. Mit freundlichen Grüßen