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Sehr geehrter Herr Abbasi,
selbstverständlich erhalten Sie auf Ihre Fragen und angesprochenen Themen hier Antworten in angemessenem Rahmen.
1. Aktenpläne in der von Ihnen dargestellten Form gibt es nicht. Selbstverständlich gibt es in unserem Hause ein geordnetes Rechnungswesen, geordnete Vertragsunterlagen, etc. Dies ist schon allein dadurch klar, dass eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer gemäß den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches erfolgt. Diese Prüfungen wiederum führten bislang immer zu „uneingeschränkten Bestätigungsvermerken“ der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2. Zur Thematik der Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates verkennen Sie die Sachlage. Selbstverständlich werden in den Sitzungen des Verwaltungsrates auch in hohem Maße Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens in schriftlicher und mündlicher Form behandelt und diskutiert. Genau diese stellen Geschäftsgeheimnisse dar, welche nicht der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden sollen und dürfen. Da es am Markt auch andere (private und andere) Anbieter von Leistungen, die das Studierendenwerk erbringt, gibt (Wohnungsvermietung, Gastronomie, Kindertagesstätten, etc.), ist es dementsprechend auch zulässig, dass genau diese Kalkulationsgrundlagen eines jeden Unternehmens geschützt sind und bleiben. Hierzu gibt es genügend höchstrichterliche Grundsatzurteile, die genau den Schutz dieser „Geschäftsgeheimnisse“ begründen. Eventuell sollten Sie sich diesbezüglich auch juristisch informieren. Die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrates enthalten eben auch solche Geschäftsgeheimnisse, welche z.B. Kalkulationsgrundlagen des Unternehmens darstellen. Insbesondere im Falle der Preisbildung der Mensaessen sowie auch zur Festlegung der zukünftigen Höhe des Sozialbeitrages wurden in drei langen und diskussionsreichen Sitzungen des Verwaltungsrates im September 2017, Dezember 2017 und Januar 2018 genau diese Kalkulationsgrundlagen sowie viele weitere Aspekte behandelt.
Für die von Ihnen angesprochenen Antragsunterlagen der Geschäftsführung gilt selbstverständlich das Gleiche. Diese Antragsunterlagen enthalten verständlicherweise genau diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Zahlen, Daten und Unterlagen. Daher stellen auch diese Unterlagen Geschäftsgeheimnisse dar, die nicht der Öffentlichkeit zugeführt werden.
3. Wirtschaftspläne, welche selbstverständlich im Verwaltungsrat des Studierendenwerks behandelt und diskutiert werden, sind sehr ausführlich, enthalten unter anderem auch entsprechende Stellenpläne mit Eingruppierungen etc. und stellen unter anderem aufgrund der dem Datenschutz unterliegenden Informationen daher ebenfalls Geschäftsgeheimnisse dar.
4. Ihre Auffassung zu meiner „Rechtsansicht“ ist falsch. Abgesehen davon kann ich Ihnen versichern, dass ich mich selbstverständlich an gesetzliche Regelungen halte. Auch habe ich Ihr Informationsbegehren nicht als Ganzes abgelehnt. Im Gegenteil, ich habe Ihnen sehr schnell zu den meisten Ihrer Fragen die Stellen genannt, an denen Sie die notwendigen Informationen finden. Abgelehnt habe ich ausschließlich die von Ihnen angeforderten Informationen, welche (nach geltender Gesetzeslage) Geschäftsgeheimnisse sind und/oder dem Datenschutz (also auch geltende Gesetzeslage) unterliegen.
5. Dem Bedarf an Aufklärung, den Sie für sich und andere Kommilitoninnen und Kommilitonen sehen, will ich an dieser Stelle gern in angemessener Form behelfen.
a. Ihre Zweifel, dass nach 11 bzw. 5 Jahren Preisstabilität Preiserhöhungen in der beschlossenen Höhe notwendig sind, möchte ich gern versuchen, durch meine folgenden Erläuterungen zu vermindern bzw. wenn möglich, ganz zu beseitigen.
b. Die Thematik der Essenpreise haben die Mitglieder des Verwaltungsrates in den vergangenen 12 Jahren (seit ich im Studierendenwerk bin) regelmäßig und immer wieder behandelt und diskutiert. Dabei wurde immer im Besonderen im Sinne der Studierenden berücksichtigt, dass die Verpflegung der Studierenden in den gastronomischen Einrichtungen der Studierendenwerke einen Grundpfeiler der Aufgaben der Studierendenwerke darstellt und einen ganz besonders hohen Wichtigkeitsgrad für die Studierenden darstellt. Historisch stellen die Verpflegung in Mensen und die Vermietung von Wohnraum die Säulen der heutigen Aufgaben und auch der Studierendenwerksgesetze aller Bundesländer dar. Genau deshalb waren und sind Verwaltungsrat und Geschäftsführung immer bestrebt, die Preise in der Gastronomie des Studierendenwerks möglichst gering zu halten, auch wenn gerade die Gastronomie der höchstsubventionierte Bereich der Studierendenwerke ist.
c. Ihre Darstellung des Preisvergleichs eines Desserts und einer „vollständigen Mahlzeit“ ist schlichtweg FALSCH !!! Bisher war der Preis für Studierende für die Hauptkomponente des Essen I bei 1,00 € bzw. bei Fisch sogar 1,20 €. Dieser Preis war nicht für eine vollständige Mahlzeit, sondern NUR für die Hauptkomponente OHNE Beilagen. Das von Ihnen genannte (Kalt-)Dessert wird ab 01.08.2018 einen Preis von 0,90 € haben (bisher für die Pudding-Variante 0,75 €, für die Creme 0,85 €).
d. Bezüglich der 5 Jahre Beitragsstabilität des Sozialbeitrags im Studierendenwerk Düsseldorf erläutern Sie eine aus Ihrer Sicht „unverhältnismäßige Steigerung der Beiträge“. Sie gehen gar davon aus, dass die „Studentenstarken-Jahrgänge abgeschröpft werden sollen“. Auch dies ist schlichtweg FALSCH. Seit Wintersemester 2008/2009 ist die Anzahl der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Düsseldorf um über 90 % gestiegen. Verwaltungsrat und Geschäftsführung beobachten und begleiten diese Entwicklung regelmäßig und achten insbesondere darauf, dass die derzeitigen Studierenden und auch zukünftige Studierendengenerationen möglichst gleich behandelt werden. Daher wurde der Sozialbeitrag eben in den vergangenen 5 Jahren stabil gehalten, weil es aufgrund der überproportional stark gestiegenen Studierendenzahl möglich war, den Sozialbeitrag stabil zu halten, obwohl neue Mensen und andere Einrichtungen (z. B. Kleve, Kamp-Lintfort, Düsseldorf-Derendorf) für die Studierenden geschaffen werden mussten, um sowohl an neuen Hochschulstandorten Angebote für die Studierenden zu schaffen als auch an bestehenden Standorten Sanierungen, Modernisierungen etc. zu ermöglichen. Nur aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahl konnten diese Maßnahmen für die Studierenden geschaffen werden, ohne bereits den Sozialbeitrag in dieser Zeit zu erhöhen.
Der teilweise bei uns ankommenden Argumentation (z.B. der AStA-Vorsitzenden der Heinrich-Heine-Universität), dass es ein Versäumnis des Studierendenwerks sei, nicht in den vergangenen Jahren schrittweise den Sozialbeitrag angehoben zu haben, kann ich nur aufs Schärfste widersprechen. Eine Geschäftsführung und ein Verwaltungsrat, die den Sozialbeitrag angehoben hätten, auch wenn dies nicht notwendig gewesen war, hätten wohl klar gegen die Interessen der Studierenden gehandelt. Dies wird sowohl der Verwaltungsrat (mit den verantwortungsbewusst handelnden Studierenden im Verwaltungsrat) als auch die Geschäftsführung des Studierendenwerks keinesfalls tun. Insofern handelt es sich nicht um ein Versäumnis, sondern im Gegenteil um äußerst verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne aller Studierenden. Zum verantwortungsbewussten Handeln gehört auch die langfristige Planung. Hierzu haben sich Verwaltungsrat und Geschäftsführung selbstverständlich auch damit beschäftigt, dass in fernerer Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland sowie weiterer Faktoren mit einem Rückgang der Studierendenzahlen zu rechnen ist. Auch hierbei wurde bereits seit Jahren berücksichtigt, dass z.B. die Schaffung von Wohnplätzen so gestaltet sein muss, dass diese auch bei rückläufigen Studierendenzahlen vermietbar sein müssen, um nicht heute Wohnplätze zu schaffen, die irgendwann in Leerständen enden und dann aus höheren Sozialbeiträgen der Studierenden finanziert werden müssten. Der von Ihnen angesprochene „Aufbau von Rücklagen“ ist im Übrigen notwendig, um die gewachsene Anzahl von Wohnimmobilien, Gastronomieeinrichtungen und anderen Einrichtungen zukünftig in regelmäßigen Abständen zu sanieren, renovieren und modernisieren, um jeweils zeitgemäß den Bedürfnissen der Studierenden anzupassen. Mehr Einrichtungen heißt auch höhere Aufwendungen, um diese jeweils zeitgemäß zu erhalten. Auch dieser Erhalt ist eine Verpflichtung, die von Verwaltungsrat und Geschäftsführung wahrgenommen wird, um im Sinne der jeweiligen Studierendengenerationen gerecht zu werden.
e. Die beschlossenen Mensa-Preiserhöhungen und die beschlossene Erhöhung des Sozialbeitrages stellen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks mittelfristig sicher und sollen auch für einen mittelfristigen Zeitraum Planungssicherheit für die Studierenden schaffen. Das Studierendenwerk geht davon aus, dass der planbare Zeitraum für die Studierenden mindestens drei Jahre beträgt, soweit nicht durch Fremdeinflüsse und Sondereffekte andere Maßnahmen notwendig würden.
Ich gehe davon aus, dass meine Erläuterungen Ihre bisherige Beurteilung bzw. Einschätzung der Sachlage doch deutlich verändern.
Mit freundlichen Grüßen