Beitragsbescheid per Massenpost PAV Lütjensee Identifizierung des Fristbeginns

Anfrage an: NDR

Bitte teilen Sie mir mit, woran am ÄUSSEREN ERSCHEINUNGSBILD eines von Ihrem - bzw. dem Druckdienstleister des Beitragsservice Köln PAV CARD im Massenverfahren abgesendeten Beitragsbescheid erkennbar ist, dass der Inhalt einen wichtigen Verwaltungsakt mit gesetzlicher Fristsetzung beinhaltet. Woran ist die Wichtigkeit des Dokuments im Gegensatz zu den häufigeren aber rechtlich irrelevanten Mahnungen und Zahlungsaufforderungen zu erkennen? Ist eine Nicht-Identifizierbarkeit gewollt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Beitragsbescheid per Massenpost PAV Lütjensee Identifizierung des Fristbeginns [#26310]
Datum
27. Januar 2018 20:12
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie mir mit, woran am ÄUSSEREN ERSCHEINUNGSBILD eines von Ihrem - bzw. dem Druckdienstleister des Beitragsservice Köln PAV CARD im Massenverfahren abgesendeten Beitragsbescheid erkennbar ist, dass der Inhalt einen wichtigen Verwaltungsakt mit gesetzlicher Fristsetzung beinhaltet. Woran ist die Wichtigkeit des Dokuments im Gegensatz zu den häufigeren aber rechtlich irrelevanten Mahnungen und Zahlungsaufforderungen zu erkennen? Ist eine Nicht-Identifizierbarkeit gewollt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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