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Beitragsschuldner

Anfrage an: Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.

Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für das Bundesarbeitsgericht als Beitragsschuldner zuständig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesa…
An Bundesarbeitsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsschuldner [#34102]
Datum
17. Oktober 2018 22:45
An
Bundesarbeitsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesarbeitsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Bitte schicken Sie mir Information zum Gericht der 1-ten Instanz, das für das Bundesarbeitsgericht als Beitragsschuldner zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesarbeitsgericht
Ihre Anfrage vom 17. Oktober 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrer Bitte um Übersendung von Informationen zum Ger…
Von
Bundesarbeitsgericht
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Oktober 2018
Datum
24. Oktober 2018 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrer Bitte um Übersendung von Informationen zum Gericht der 1. Instanz, das für das Bundesarbeitsgericht als Rundfunkgebühren-Beitragsschuldner zuständig ist, kann ich nicht entsprechen. Nach § 1 IFG besteht Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dies ist nach § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Der hier vorliegende Vorgang zu den Rundfunkgebühren enthält keine Aufzeichnungen zum zuständigen Gericht in Bezug auf Beitragsschulden. Da die gewünschte Information nicht vorhanden ist, kann sie nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.