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Beitragsservice
Anfrage an:
Zweites Deutsches Fernsehen
1. Nach welcher Rechtsgrundlage ist ZDF Mitglied bei Beitragsservice? ZDF ist doch keine Landesrundfunkanstalt und nach RBStV ist nur Landesrundfunkanstalten gestattet, eine gemeinsame Stelle (Beitragsservice) zu gründen.
2. Nach unzähligen Presseberichten ist ZDF dagegen, dass Menschen freiwillig für Dienste von ZDF bezahlen und unterstützt die jetzige Situation: Zahlungen unter Zwang. Bitte geben Sie dazu Informationen.
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Datum8. Februar 2018
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13. März 2018
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