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Beitragsservice

1. Nach welcher Rechtsgrundlage ist ZDF Mitglied bei Beitragsservice? ZDF ist doch keine Landesrundfunkanstalt und nach RBStV ist nur Landesrundfunkanstalten gestattet, eine gemeinsame Stelle (Beitragsservice) zu gründen.

2. Nach unzähligen Presseberichten ist ZDF dagegen, dass Menschen freiwillig für Dienste von ZDF bezahlen und unterstützt die jetzige Situation: Zahlungen unter Zwang. Bitte geben Sie dazu Informationen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Nach…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsservice [#26494]
Datum
8. Februar 2018 16:35
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Nach welcher Rechtsgrundlage ist ZDF Mitglied bei Beitragsservice? ZDF ist doch keine Landesrundfunkanstalt und nach RBStV ist nur Landesrundfunkanstalten gestattet, eine gemeinsame Stelle (Beitragsservice) zu gründen. 2. Nach unzähligen Presseberichten ist ZDF dagegen, dass Menschen freiwillig für Dienste von ZDF bezahlen und unterstützt die jetzige Situation: Zahlungen unter Zwang. Bitte geben Sie dazu Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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