Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Staatsstatistik bezüglich des Rundfunkbeitrags

Bei einer Anfrage zur offiziellen Statistik bezüglich des Rundfunkbeitrags wurde mir geraten, zum Beitragsservice zu wenden.

"Ein Ansprechpartner, der viele dieser Fragen direkt beantworten können sollte, ist der Beitragsservice selbst."

1. In welchem Dokument wurde der Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Statistik bestimmt? Wo sind die Pflichten des Beitragsservices bezüglich der Statistik festgelegt?

2. Wer trägt die Kosten des Beitragsservices für die offizielle staatliche Statistik? In welchem Dokument wurde das festgelegt?

3. In welchem statistischen Dokument veröffentlicht der Beitragsservice die offizielle staatliche Statistik im Bereich des Rundfunkbeitrags?

4. Es ist allgemein bekannt, dass das Wort "Beitragsservice" eine eingetragene EU-Wortmarke ist.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507
Wo kann man erfahren, wie viele Paar Schuhe der Marke "Beitragsservice" in jedem EU-Land aufgeteilt nach Jahren verkauft wurden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei einer Anfrage…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Staatsstatistik bezüglich des Rundfunkbeitrags [#264129]
Datum
25. November 2022 19:33
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei einer Anfrage zur offiziellen Statistik bezüglich des Rundfunkbeitrags wurde mir geraten, zum Beitragsservice zu wenden. "Ein Ansprechpartner, der viele dieser Fragen direkt beantworten können sollte, ist der Beitragsservice selbst." 1. In welchem Dokument wurde der Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Statistik bestimmt? Wo sind die Pflichten des Beitragsservices bezüglich der Statistik festgelegt? 2. Wer trägt die Kosten des Beitragsservices für die offizielle staatliche Statistik? In welchem Dokument wurde das festgelegt? 3. In welchem statistischen Dokument veröffentlicht der Beitragsservice die offizielle staatliche Statistik im Bereich des Rundfunkbeitrags? 4. Es ist allgemein bekannt, dass das Wort "Beitragsservice" eine eingetragene EU-Wortmarke ist. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 Wo kann man erfahren, wie viele Paar Schuhe der Marke "Beitragsservice" in jedem EU-Land aufgeteilt nach Jahren verkauft wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264129/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Staatsstatistik bezüglich des Rundfunkbeitrags
Datum
28. November 2022 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. November 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30592 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 22. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Staatsstatistik bezüglich des Rundfunkbeitrags (Az.: A34/1010001001-IF30593)
Datum
5. Dezember 2022 14:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 22. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30593) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: 1. In welchem Dokument wurde der Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Statistik bestimmt? Wo sind die Pflichten des Beitragsservices bezüglich der Statistik festgelegt? 2. Wer trägt die Kosten des Beitragsservices für die offizielle staatliche Statistik? In welchem Dokument wurde das festgelegt? 3. In welchem statistischen Dokument veröffentlicht der Beitragsservice die offizielle staatliche Statistik im Bereich des Rundfunkbeitrags? 4. Es ist allgemein bekannt, dass das Wort "Beitragsservice" eine eingetragene EU-Wortmarke ist. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 Wo kann man erfahren, wie viele Paar Schuhe der Marke "Beitragsservice" in jedem EU-Land aufgeteilt nach Jahren verkauft wurden? Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. Wir hatten angeregt, dass Sie sich mit Ihren Fragen an den Beitragsservice - eine gemeinschaftliche Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln - wenden. Deren Internetseite ist unter www.rundfunkgebuehren.de erreichbar. Diesen Hinweis haben wir in Ihrem Interesse und unabhängig von den Aufgaben und Zuständigkeiten unserer Behörde gegeben. Den von Ihnen hergestellten Zusammenhang zwischen "offizieller Statistik" und Beitragsservice können wir nicht nachvollziehen. Im Einzelnen: Zu den Fragen 1 bis 3: Das Statistische Bundesamt hat keinen gesetzlichen Auftrag, Statistiken über den Rundfunkbeitrag zu erstellen. Entsprechend erstellt das Statistische Bundesamt solche Statistiken nicht und es liegen ihm keine amtlichen Informationen über den Rundfunkbeitrag vor. Dem Statistischen Bundesamt ist nicht bekannt, welche anderen Stellen verpflichtet sein könnten, Statistiken über den Rundfunkbeitrag zu erstellen. Die angefragten Dokumente sind uns unbekannt. Zur Frage 4: Dem Statistischen Bundesamt liegen dazu keine Informationen vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, über die angefragten Informationen nicht zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen