Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Staatsstatistik bezüglich des Rundfunkbeitrags
Bei einer Anfrage zur offiziellen Statistik bezüglich des Rundfunkbeitrags wurde mir geraten, zum Beitragsservice zu wenden.
"Ein Ansprechpartner, der viele dieser Fragen direkt beantworten können sollte, ist der Beitragsservice selbst."
1. In welchem Dokument wurde der Beitragsservice als zuständige Stelle für die offizielle Statistik bestimmt? Wo sind die Pflichten des Beitragsservices bezüglich der Statistik festgelegt?
2. Wer trägt die Kosten des Beitragsservices für die offizielle staatliche Statistik? In welchem Dokument wurde das festgelegt?
3. In welchem statistischen Dokument veröffentlicht der Beitragsservice die offizielle staatliche Statistik im Bereich des Rundfunkbeitrags?
4. Es ist allgemein bekannt, dass das Wort "Beitragsservice" eine eingetragene EU-Wortmarke ist.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507
Wo kann man erfahren, wie viele Paar Schuhe der Marke "Beitragsservice" in jedem EU-Land aufgeteilt nach Jahren verkauft wurden?
Information nicht vorhanden
-
Datum25. November 2022
-
28. Dezember 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!