Beitragsservice - wo ist die Kontrolle, wie erhalte ich Akteneinsicht, wo kann ich mich Beschweren

gibt es eine Beschwerdestelle für den Beitragsservice?
Seit Monaten werde ich mit ungerechtfertigten Beitragsbescheiden für das Einfamilienhaus meiner Eltern belästigt. Für das Objekt wurden immer Beiträge meiner verstorbenen Mutter entrichtet. Der Beitragsservice fordert von mir die Kundennummer meiner Mutter zum Nachweis der Beitragszahlung, ohwohl für das Objekt doch alle Daten vorliegen sollten.
Auf mich wirkt dieses Verhalten höchst arrogant, selbstgefällig und konfrontierendes. Zudem halte ich dies für eine unsinnige Zeit- und Geldverschwendung, wenn diese Stelle nicht in der Lage ist für ein Objekt selbst nachzuvollziehen dass hierfür die Beiträge entrichtet worden sind.

Deshalb meine Fragen:
Wer überwacht diese Institution?
Bei wem kann ich mich über das Verhalten beschweren?
Gibt es ein Auskunfts-/Informationsrecht um die für das Objekt gespeicherten Daten bzw. zugehörigen Schriftverkehr zugänglich zu machen?

Bemerkung am Rande:
Der öffentlich rechtliche Rundfunk kommt seinem Auftrag „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ aus meiner Sicht schon lange nicht mehr nach. Stattdessen wäre eher "NATO lastiger Staatsfunk" als Bezeichnung angebracht, wird doch überwiegend unreflektiert NATO Propaganda und Kriegshetze gesendet. Insofer stellt sich sowieso die generelle Frage ob die Beiträge überhaupt noch durch die Verfassung legitimiert sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gibt es eine Beschw…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitragsservice - wo ist die Kontrolle, wie erhalte ich Akteneinsicht, wo kann ich mich Beschweren [#175203]
Datum
23. Januar 2020 10:58
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es eine Beschwerdestelle für den Beitragsservice? Seit Monaten werde ich mit ungerechtfertigten Beitragsbescheiden für das Einfamilienhaus meiner Eltern belästigt. Für das Objekt wurden immer Beiträge meiner verstorbenen Mutter entrichtet. Der Beitragsservice fordert von mir die Kundennummer meiner Mutter zum Nachweis der Beitragszahlung, ohwohl für das Objekt doch alle Daten vorliegen sollten. Auf mich wirkt dieses Verhalten höchst arrogant, selbstgefällig und konfrontierendes. Zudem halte ich dies für eine unsinnige Zeit- und Geldverschwendung, wenn diese Stelle nicht in der Lage ist für ein Objekt selbst nachzuvollziehen dass hierfür die Beiträge entrichtet worden sind. Deshalb meine Fragen: Wer überwacht diese Institution? Bei wem kann ich mich über das Verhalten beschweren? Gibt es ein Auskunfts-/Informationsrecht um die für das Objekt gespeicherten Daten bzw. zugehörigen Schriftverkehr zugänglich zu machen? Bemerkung am Rande: Der öffentlich rechtliche Rundfunk kommt seinem Auftrag „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ aus meiner Sicht schon lange nicht mehr nach. Stattdessen wäre eher "NATO lastiger Staatsfunk" als Bezeichnung angebracht, wird doch überwiegend unreflektiert NATO Propaganda und Kriegshetze gesendet. Insofer stellt sich sowieso die generelle Frage ob die Beiträge überhaupt noch durch die Verfassung legitimiert sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175203
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!