Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern

Den gesamten Schriftverkehr und alle anhängenden Dokumente die die zukünftige Praxis der Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern betreffen.

Ergebnis der Anfrage

Das BLE ist im Hinblick auf das Thema invasive Arten in Bezug zur zukünftigen Praxis der Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern nicht die geeignete Fachstelle. Der Aufgabenschwerpunkt der BLE bei invasiven Arten ist die EU-VO 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Außer, dass in der EU VO "biologische Maßnahmen" als Managementmaßnahmen genannt werden, hat die BLE keine Berührungspunkte zu diesem Thema.

Zudem obliegt die Umsetzung der EU-VO größtenteils den Bundesländern.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gesamten Schr…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
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Betreff
Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern [#236838]
Datum
5. Januar 2022 15:09
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gesamten Schriftverkehr und alle anhängenden Dokumente die die zukünftige Praxis der Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022; hier: Az. 121-02.04-10-2/22 Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ih…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022; hier: Az. 121-02.04-10-2/22
Datum
10. Januar 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
278,0 KB
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 05.01.2022, mit der Sie die Herausgabe/Übermittlung des gesamten Schriftverkehrs und aller anhängenden Dokumente, die die zukünftige Praxis der Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern betreffen, beantragt haben. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Ihren Antrag habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des UIG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Nach Zusammenstellung der Informationen werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022; hier: Az. 121-02.04-10-2/22 Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ih…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022; hier: Az. 121-02.04-10-2/22
Datum
11. Januar 2022 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022. Ich habe nunmehr eine Rückmeldung erhalten. Demnach ist die BLE im Hinblick auf das Thema invasive Arten in Bezug zur zukünftigen Praxis der Bekämpfung invasiver Arten mit nicht-heimischen Gegenspielern nicht die geeignete Fachstelle. Der Aufgabenschwerpunkt der BLE bei invasiven Arten ist die EU-VO 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Außer, dass in der EU VO "biologische Maßnahmen" als Managementmaßnahmen genannt werden, hat die BLE keine Berührungspunkte zu diesem Thema. Zudem obliegt die Umsetzung der EU-VO größtenteils den Bundesländern. Das Thema der Anfrage ist damit nicht Bestandteil der Arbeit der BLE zu invasiven Arten und somit verfügen wir bedauerlicherweise über keinen Schriftverkehr oder andere Dokumente zu diesem Thema. Gegebenenfalls könnte für Sie jedoch das "Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen" ein Ansprechpartner sein. Ich hoffe, Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt haben dürfte. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022; hier: Az. 121-02.04-10-2/22 [#236838] Sehr << Anrede >> vielen D…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 05.01.2022; hier: Az. 121-02.04-10-2/22 [#236838]
Datum
11. Januar 2022 17:17
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Schade, dass Sie nicht die zuständige Stelle sind, aber Ihre Informationen helfen mir trotzdem weiter. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236838/