Bekämpfung von Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Landschaftsplan

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet.

Im Landschaftsplan der Stadt Hagen wird die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) lediglich an einer Stelle (1.1.2.15) berücksichtigt.

Gem. textlicher Festsetzung (Gebot) des Landschaftsplans zum Naturschutzgebiet “Mastberg und Weißenstein” ist die Bekämpfung von Neophyten zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten i.S.d. §20 LG vorgesehen. Gem. §27 LNatSchG können Grundstückseigentümern und -besitzern entsprechend festgesetzte Maßnahmen eines Landschaftsplans aufgegeben werden.

Ich bitte um Auskunft darüber, ob im vorliegenden Fall behördlicherseits den Eigentümern und/oder Besitzern die Durchführung dieser Maßnahme aufgegeben wurde und in welcher Form dies geschehen ist bzw. wie durch die Stadt Hagen sichergestellt wird, dass die Durchführung der im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahme erfolgt.

Ich bitte außerdem um Auskunft darüber, ob entsprechende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden oder beabsichtigt sind. Sofern bereits durchgeführte Maßnahmen dokumentiert worden sind, bitte ich um die Zusendung dieser Dokumentation.

Mir ist bekannt, dass im Bereich der Talbrücke Brunsbecke ein Vorkommen des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) besteht. Aus fachlicher Sicht ist eine Bekämpfung am Standort dringend geboten. Aufgrund der EU-VO 1143/2014 i.V.m. §§40 ff BNatSchG ist es Aufgabe der Stadt Hagen als Untere Naturschutzbehörde, für die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus zu sorgen bzw. diese gem. §40a Abs. 3 BNatSchG anzuordnen.

Ich bitte um Auskunft darüber, wie die Stadt Hagen ihrer Aufgabe zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus außerhalb des o.g. Falls des NSG “Mastberg und Weißenstein” auf stadteigenen und privaten Flächen bzw. Flächen von anderen Körperschaften öffentlichen Rechts nachkommt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin Masterstudent…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bekämpfung von Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Landschaftsplan [#187637]
Datum
30. Mai 2020 18:46
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Im Landschaftsplan der Stadt Hagen wird die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) lediglich an einer Stelle (1.1.2.15) berücksichtigt. Gem. textlicher Festsetzung (Gebot) des Landschaftsplans zum Naturschutzgebiet “Mastberg und Weißenstein” ist die Bekämpfung von Neophyten zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten i.S.d. §20 LG vorgesehen. Gem. §27 LNatSchG können Grundstückseigentümern und -besitzern entsprechend festgesetzte Maßnahmen eines Landschaftsplans aufgegeben werden. Ich bitte um Auskunft darüber, ob im vorliegenden Fall behördlicherseits den Eigentümern und/oder Besitzern die Durchführung dieser Maßnahme aufgegeben wurde und in welcher Form dies geschehen ist bzw. wie durch die Stadt Hagen sichergestellt wird, dass die Durchführung der im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahme erfolgt. Ich bitte außerdem um Auskunft darüber, ob entsprechende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden oder beabsichtigt sind. Sofern bereits durchgeführte Maßnahmen dokumentiert worden sind, bitte ich um die Zusendung dieser Dokumentation. Mir ist bekannt, dass im Bereich der Talbrücke Brunsbecke ein Vorkommen des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) besteht. Aus fachlicher Sicht ist eine Bekämpfung am Standort dringend geboten. Aufgrund der EU-VO 1143/2014 i.V.m. §§40 ff BNatSchG ist es Aufgabe der Stadt Hagen als Untere Naturschutzbehörde, für die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus zu sorgen bzw. diese gem. §40a Abs. 3 BNatSchG anzuordnen. Ich bitte um Auskunft darüber, wie die Stadt Hagen ihrer Aufgabe zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus außerhalb des o.g. Falls des NSG “Mastberg und Weißenstein” auf stadteigenen und privaten Flächen bzw. Flächen von anderen Körperschaften öffentlichen Rechts nachkommt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187637 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Hagen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit, wie gewünscht, den Eingang Ihrer E-Mail bzgl. des o.g. …
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Bekämpfung von Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Landschaftsplan [#187637]
Datum
4. Juni 2020 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit, wie gewünscht, den Eingang Ihrer E-Mail bzgl. des o.g. Themas. Ich habe die E-Mail am Dienstag, 02.06.2020 erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Hagen
Sehr geehrteAntragsteller/in die untere Naturschutzbehörde Hagen nimmt wie folgt zu Ihren Anfragen Stellung: "I…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Bekämpfung von Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Landschaftsplan [#187637]
Datum
3. Juli 2020 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die untere Naturschutzbehörde Hagen nimmt wie folgt zu Ihren Anfragen Stellung: "Im Landschaftsplan der Stadt Hagen wird die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) lediglich an einer Stelle (1.1.2.15) berücksichtigt. Gem. textlicher Festsetzung (Gebot) des Landschaftsplans zum Naturschutzgebiet “Mastberg und Weißenstein” ist die Bekämpfung von Neophyten zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten i.S.d. §20 LG vorgesehen. Gem. §27 LNatSchG können Grundstückseigentümern und -besitzern entsprechend festgesetzte Maßnahmen eines Landschaftsplans aufgegeben werden." Ihre Aussage ist so nicht korrekt. Der Landschaftsplan Hagen hat für den geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 1.4.2.80 „Rumscheider Bach“ - und nicht für das Naturschutzgebiet 1.1.2.15 „Mastberg und Weißenstein“ - als Gebot den jährlichen Schnitt des Bärenklaus (Herkulesstaude) vor der Fruchtreife aufgenommen. Die in den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen aufgeführten Gebote haben den rechtlichen Charakter einer § 26 LG-Maßnahme, d. h. zu deren Umsetzung bedarf es einer freiwilligen rechtlichen Regelung/ Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern. Von dem aufgeführten § 27 LNatSchG ist in Hagen bislang nicht Gebrauch gemacht worden. Zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig. Nach § 27 LNatSchG können festgesetzte Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen im Rahmen des Zumutbaren den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern aufgegeben werden. Aufgrund der flächendeckenden Ausbreitung und der fehlenden Sinn-haftigkeit von punktuellen Einzelmaßnahmen auf privaten Grundstücken, sowie der fehlenden Prüfmöglichkeit, ob eine Zumutbarkeit für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer gegeben ist, wurde bislang auf deren Heranziehung verzichtet. "Ich bitte um Auskunft darüber, ob im vorliegenden Fall behördlicherseits den Eigentümern und/oder Besitzern die Durchführung dieser Maßnahme aufgegeben wurde und in welcher Form dies geschehen ist bzw. wie durch die Stadt Hagen sichergestellt wird, dass die Durchführung der im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahme erfolgt." Die praktische Umsetzung dieses Gebots im LB 1.4.2.80 „Rumscheider Bach“ erfolgt durch die Biologische Station Umweltzentrum Hagen. Es erfolgte hier ein Ausgraben der Pflanzen. Im Zuge der Nachkontrolle wurden und werden im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung ggf. aufkommende Einzelpflanzen ebenfalls beseitigt, so dass das Gebot erfolgreich umgesetzt wurde. "Ich bitte außerdem um Auskunft darüber, ob entsprechende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden oder beabsichtigt sind. Sofern bereits durchgeführte Maßnahmen dokumentiert worden sind, bitte ich um die Zusendung dieser Dokumentation." Bei der jeweiligen Gebietsbetreuung der Schutzgebiete durch die Biologische Station im Rahmen des Arbeits- und Maßnahmenpaketes erfolgt in Zusammenarbeit mit der unteren und höheren Naturschutzbehörde eine langfristige Kontrolle der Entwicklung der Bestände. Eine Dokumentation erfolgt nicht. "Mir ist bekannt, dass im Bereich der Talbrücke Brunsbecke ein Vorkommen des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) besteht. Aus fachlicher Sicht ist eine Bekämpfung am Standort dringend geboten. Aufgrund der EU-VO 1143/2014 i.V.m. §§40 ff BNatSchG ist es Aufgabe der Stadt Hagen als Untere Naturschutzbehörde, für die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus zu sorgen bzw. diese gem. §40a Abs. 3 BNatSchG anzuordnen." Wo auf den Baufeldern aus Arbeitsschutzgründen eine Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erforderlich war, wurde dies zum einen durch die Erstellung eines Konzepts für eine Schafbeweidung als auch zum anderen durch den punktuellen Einsatz von Herbiziden ermöglicht. Der Herbizid-Einsatz wurde – da sich die Flächen im Wald befanden - in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch das Regional-forstamt Ruhrgebiet als untere Forstbehörde genehmigt. "Ich bitte um Auskunft darüber, wie die Stadt Hagen ihrer Aufgabe zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus außerhalb des o.g. Falls des NSG “Mastberg und Weißenstein” auf stadteigenen und privaten Flächen bzw. Flächen von anderen Körperschaften öffentlichen Rechts nachkommt." Es ist absolut unrealistisch, sich vorzustellen, dass der Riesen-Bärenklau komplett aus dem Hagener Stadtgebiet entfernt werden könnte. Ein Ausbreitungsschwerpunkt seit den 1950er Jahren ist das Volmetal. Seitdem ist eine starke Ausbreitung in vielen Bereichen erkennbar, nicht nur entlang von Gewässern, sondern u.a. auch auf gestörten Flächen, auf denen etwa Boden abgekippt, die vorhandene Vegetation abgeschoben oder auch Baumaßnahmen wie Leitungsverlegungen durchgeführt wurden. Aufgrund der starken Verbreitung werden die Tätigkeiten zur Eindämmung auf sinn-volle und erforderliche Maßnahmen effektiv konzentriert . Diese punktuelle Bekämpfung erfolgt bereits seit Anfang der 1990er Jahre insbesondere durch die Biologische Station Umweltzentrum Hagen in Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und in Bachoberläufen, die weiter in Naturschutzgebieten fließen. Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Hagen führt aktuell ein Melde-Kataster. Hier wer-den bei unmittelbarer Gefährdung die beteiligten Flächeneigentümer ermittelt und zur Beseitigung aufgefordert. In Hohenlimburg wird seit 2014 auf einer ca. 5 ha großen Fläche entlang des Flusses Lenne durch Schafbeweidung versuchsweise der Riesen-Bärenklau zurückgedrängt. (s. hierzu im Bürgerinformationssystem Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 05.06.2019). Im Jahr 2018 wurde eine Ausstechaktion durch Ehrenamtliche durchgeführt. Aktuell besteht diese Gruppe aus wenigen Aktiven. Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) bekämpft den Riesen-Bärenklau auf den von der Stadt zur Pflege übertragenen Flächen nach Bedarf. Ist z. B. eine intensiv gepflegte Fläche betroffen (Kinderspielplätze, Kita o.ä.) wird die Pflanze möglichst aus-gegraben. Auf den extensiver gepflegten Flächen wird die Fläche i. d. R. vor der Blüte abgemäht. Die stärker betroffenen Bereiche (Flussränder o. ä.) befinden sich eher selten in der Pflege des Wirtschaftsbetriebs. In den klassisch ausgebauten Grünanlagen spielt die Pflanze eine untergeordnete Rolle. Straßen.NRW führt in eigener Zuständigkeit ebenfalls Maßnahmen zur Eindämmung des Riesen-Bärenklaus durch. Mit freundlichen Grüßen