Bekannte Infektionswege in Köln

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

seit vergangenem Wochenende ist Köln zum CoViD-Risikogebiet erklärt worden (mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner im 7Tage Schnitt), die Stadtverwaltung hat daraufhin eine neue Verordnung mit Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.
Hierdurch ergeben sich für mich verschiedene Fragen, von denen ich grundsätzlich glauben würde das es hilfreich wäre, sie öffentlich verfügbar zu machen.
- Könnten Sie mir bitte für die Kalenderwochen 35 bis 41 jeweils zur Verfügung stellen, von wie vielen der in dieser Woche als infiziert gemeldeten Menschen Sie den Infektionsort/Infektionsweg bestimmen bzw. nicht bestimmen konnten?
-Könnten Sie mir bitte für die Gesamtzahl der gemeldeten Infizierten in den Kalenderwochen 35 bis 41, bei denen Sie den Infektionsort/Infektionsweg bestimmen konnten, den Anteil mitteilen, die sich im Freien infiziert haben?
- Falls Sie für interne Erhebungen eine Klassifizierung von Infektionsorten vornehmen (bsplsw. private Feier, öffentliche Veranstaltung, häusliches Umfeld, etc.), könnten Sie mir bitte mitteilen, wie sich die gemeldeten Infizierten der Kalenderwochen 35 bis 41 auf diese Klassen verteilen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bekannte Infektionswege in Köln [#200635]
Datum
12. Oktober 2020 21:39
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit vergangenem Wochenende ist Köln zum CoViD-Risikogebiet erklärt worden (mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner im 7Tage Schnitt), die Stadtverwaltung hat daraufhin eine neue Verordnung mit Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Hierdurch ergeben sich für mich verschiedene Fragen, von denen ich grundsätzlich glauben würde das es hilfreich wäre, sie öffentlich verfügbar zu machen. - Könnten Sie mir bitte für die Kalenderwochen 35 bis 41 jeweils zur Verfügung stellen, von wie vielen der in dieser Woche als infiziert gemeldeten Menschen Sie den Infektionsort/Infektionsweg bestimmen bzw. nicht bestimmen konnten? -Könnten Sie mir bitte für die Gesamtzahl der gemeldeten Infizierten in den Kalenderwochen 35 bis 41, bei denen Sie den Infektionsort/Infektionsweg bestimmen konnten, den Anteil mitteilen, die sich im Freien infiziert haben? - Falls Sie für interne Erhebungen eine Klassifizierung von Infektionsorten vornehmen (bsplsw. private Feier, öffentliche Veranstaltung, häusliches Umfeld, etc.), könnten Sie mir bitte mitteilen, wie sich die gemeldeten Infizierten der Kalenderwochen 35 bis 41 auf diese Klassen verteilen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200635/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bekannte Infektionswege in Köln“ vom 12.10.2020 …
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bekannte Infektionswege in Köln [#200635]
Datum
14. November 2020 17:32
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bekannte Infektionswege in Köln“ vom 12.10.2020 (#200635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200635/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bekannte Infektionswege in Köln“ vom 12.10.2020…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bekannte Infektionswege in Köln [#200635]
Datum
2. April 2021 16:59
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bekannte Infektionswege in Köln“ vom 12.10.2020 (#200635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200635/
Gesundheitsamt Köln
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ihnen die Beantwortung Ihrer Anfrage noch nicht zugegangen is…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
Bekannte Infektionswege in Köln [#200635]
Datum
8. April 2021 16:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,4 KB


Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ihnen die Beantwortung Ihrer Anfrage noch nicht zugegangen ist. Auf Grund der pandemischen Lage hat uns eine Vielzahl von unterschiedlichen Anfragen erreicht. Ich bin bemüht Ihre Anfrage hinsichtlich der bekannten Infektionswege in Köln baldmöglichst und sorgfältig zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.2020. Ihre Anfrage ist zulässig…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Bekannte Infektionswege in Köln [#200635]
Datum
19. April 2021 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
107,8 KB
image002.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.2020. Ihre Anfrage ist zulässig. Verweigerungsgründe nach den §§ 6 bis 9 Informationsfreiheitsgesetz NRW liegen nicht vor. Im Folgenden die Übersicht über die uns bekannten Infektionsquellen für den Zeitraum 24.08.2020 bis 11.10.2020. Eine genauere Ausarbeitung der Anfrage ist aktuell nicht möglich, die Grafik sollte jedoch die meisten Fragen beantworten. [cid:image001.jpg@01D734F9.1363FD20] Nach Gebührentafel der Verwaltungsgebührenordnung zu Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG NRW) ist die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft, sowie eine Akteneinsicht in einem einfachen Fall gebührenfrei. Gebühren werden daher nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen