Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden

Wann wurden in jeglichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Werne sowie speziell den Werner Schulen zu letzt nach Radon, Asbest etc Belastungen gemessen? Falls ja, wie lautet die Ergebnisse? Was für Präventionsmaßnahmen gibt es? Sind Gefahrenpunkte bekannt?

Falls noch nicht nachgemessen worden ist, wie sind die Werte in den oben genannten Gebäuden und Schulen? Besteht eine akute Gefahr bzw. Handlungsbedarf?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
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Robin Conradi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Robin Conradi
Betreff
Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden [#180997]
Datum
21. Februar 2020 01:32
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurden in jeglichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Werne sowie speziell den Werner Schulen zu letzt nach Radon, Asbest etc Belastungen gemessen? Falls ja, wie lautet die Ergebnisse? Was für Präventionsmaßnahmen gibt es? Sind Gefahrenpunkte bekannt? Falls noch nicht nachgemessen worden ist, wie sind die Werte in den oben genannten Gebäuden und Schulen? Besteht eine akute Gefahr bzw. Handlungsbedarf?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi Anfragenr: 180997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180997
Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi
Robin Conradi
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Belastung durch Asbest und Radon etc. in…
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Robin Conradi
Betreff
AW: Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden [#180997]
Datum
24. März 2020 16:11
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden“ vom 21.02.2020 (#180997) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi Anfragenr: 180997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180997
Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Conradi, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider ist Ihre erste Anfrage „Belastung durch Asbest…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
AW: Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden [#180997]
Datum
24. März 2020 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Conradi, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider ist Ihre erste Anfrage „Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden“ vom 21.02.2020 (#180997) nicht bei der Stadtverwaltung Werne eingegangen. Ich werde die Anfrage nunmehr dem zuständigen Bereich zur Beantwortung vorlegen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Conradi, nachfolgend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Informationsanfrage: Lt. Bundes…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
AW: Belastung durch Asbest und Radon etc. in öffentlichen Gebäuden [#180997]
Datum
24. April 2020 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Conradi, nachfolgend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Informationsanfrage: Lt. Bundesamt für Strahlenschutz besteht keine gesetzliche Pflicht zur Messung von Radon innerhalb von öffentlichen Gebäuden. In der Stadt Werne wird u. a. die oberflächliche Radonkonzentration im Rahmen der ODL-Messung (Ortsdosismessung) über die Messstelle im Sportzentrum Dahl durch das Bundesamt für Strahlenschutz kontinuierlich gemessen. Bereits bis zum Jahre 1989 wurden, soweit bekannt, sämtliche städtischen Gebäude auf Asbest und dem damit verbundenen Gefahrenpotential untersucht. Größtenteils konnten keine größeren Belastungen festgestellt werden. Eine höhere Asbestbelastung von Bauteilen im Stadthaus, wurde im Zuge einer Schadstoffsanierung bereits in früheren Jahren bereinigt. In den städtischen Gebäuden wurden und werden vorwiegend Schadstoffmessungen als Vorbereitung für den ganzheitlichen Rückbau oder Teilsanierung dieser Gebäude durchgeführt. In diesem Zuge wurden und werden verbaute Materialien auf Asbest, PAK, PCB und Pestizide untersucht, um einen fachgerechten Ausbau und eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Raumluftmessungen wurden und werden bei akuten Sachverhalten, wie z. B. bei durch den Nutzer wahrgenommene schlechte Raumluft in den Räumlichkeiten, durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen