Belege zu Baumpflanzprojekten von Plant for the Planet

Unterlagen, die belegen, dass die von Plant for the Planet gemachten Angaben zur CO2-Kompensation durch Baumpflanzprojekte in den Ländern des globalen Südens, die in Millionenhöhe von engagierten Bürger:innen und Unternehmer:innen unseres Landes finanziert werden, überprüft werden und der Wahrheit entsprechen. Wie wird sichergestellt, dass die versprochenen Mengen CO2 kompensiert werden und nicht, wie in dem von der ZEIT am 16.12.2020 veröffentlichten Artikel "Der Märchenwald" beschrieben wird, tatsächlich nicht existieren. Ich werde von Betroffenen konsultiert und benötige fundierte Daten, um entsprechend beraten zu können.

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  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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Katrin Pütz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Katrin Pütz
Betreff
Belege zu Baumpflanzprojekten von Plant for the Planet [#208806]
Datum
15. Januar 2021 22:09
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die belegen, dass die von Plant for the Planet gemachten Angaben zur CO2-Kompensation durch Baumpflanzprojekte in den Ländern des globalen Südens, die in Millionenhöhe von engagierten Bürger:innen und Unternehmer:innen unseres Landes finanziert werden, überprüft werden und der Wahrheit entsprechen. Wie wird sichergestellt, dass die versprochenen Mengen CO2 kompensiert werden und nicht, wie in dem von der ZEIT am 16.12.2020 veröffentlichten Artikel "Der Märchenwald" beschrieben wird, tatsächlich nicht existieren. Ich werde von Betroffenen konsultiert und benötige fundierte Daten, um entsprechend beraten zu können. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 208806 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Katrin Pütz

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