Belegung der Flüchtlingsunterkünfte nach Bundesland

1. Kapazitäten: Anzahl aller Plätze in den Flüchtlingsunterkünften nach Bundesland und Unterkunftsart.
2. Belegung: Anzahl freier Plätze in Flüchtlingsunterkünften nach Bundesland und Unterkunftsart.

Ich bedanke mich im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    8. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Kapazitäten: Anz…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung der Flüchtlingsunterkünfte nach Bundesland [#182022]
Datum
6. März 2020 11:56
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Kapazitäten: Anzahl aller Plätze in den Flüchtlingsunterkünften nach Bundesland und Unterkunftsart. 2. Belegung: Anzahl freier Plätze in Flüchtlingsunterkünften nach Bundesland und Unterkunftsart. Ich bedanke mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182022 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 06.03.2020, welche unter …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Belegung der Flüchtlingsunterkünfte nach Bundesland [#182022]
Datum
11. März 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 06.03.2020, welche unter dem Aktenzeichen 874 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall müssen wir Ihr Auskunftsersuchen leider ablehnen. Eine unter Ihren A…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Belegung der Flüchtlingsunterkünfte nach Bundesland [#182022]
Datum
12. März 2020 15:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall müssen wir Ihr Auskunftsersuchen leider ablehnen. Eine unter Ihren Antrag fallende amtliche Information i.S.d. § 1 Abs. 1 IFG liegt hier nicht vor da das BAMF keine Zuständigkeiten im Bereich Unterbringung hat und daher auch nicht über die von Ihnen geforderten Daten verfügt. Die Bereitstellung von Unterkünften für Geflüchtete wird von den einzelnen Bundesländern geregelt und auch von diesen koordiniert. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die zuständigen Bundesländer. Mit freundlichen Grüßen