Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten mir die Belegung der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Wegberg
Stand 24.04.22 mit zu teilen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Winfried Höfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bit…
An Kommunalverwaltung Wegberg Details
Von
Winfried Höfer
Betreff
Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029]
Datum
24. April 2022 12:26
An
Kommunalverwaltung Wegberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten mir die Belegung der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Wegberg Stand 24.04.22 mit zu teilen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Winfried Höfer Anfragenr: 247029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247029/ Postanschrift Winfried Höfer << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Wegberg
Vielen Dank für Ihre Nachricht an die Stadt Wegberg, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihre E-Mail wurde an d…
Von
Kommunalverwaltung Wegberg
Betreff
Antw: Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029] (Ihr Nachricht)
Datum
24. April 2022 12:26
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht an die Stadt Wegberg, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihre E-Mail wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, dieser wird sich nach Bearbeitung Ihres Anliegens an Sie wenden. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Wegberg
Sehr geehrter Herr Höfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.04.2022. Zum Stichtag 24.04.2022 waren die Gemei…
Von
Kommunalverwaltung Wegberg
Betreff
Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte
Datum
27. April 2022 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Höfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.04.2022. Zum Stichtag 24.04.2022 waren die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Wegberg mit 54 Personen belegt. Eine Gebühr werden wir für diese Auskunft nicht erheben. Mit freundlichen Grüßen
Winfried Höfer
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. sind damit die Gemeinschaftsunterkünfte vo…
An Kommunalverwaltung Wegberg Details
Von
Winfried Höfer
Betreff
AW: Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029]
Datum
27. April 2022 17:08
An
Kommunalverwaltung Wegberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. sind damit die Gemeinschaftsunterkünfte voll belegt oder gibt es hier noch freie Plätze ? Mit freundlichen Grüßen Winfried Höfer Anfragenr: 247029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247029/
Kommunalverwaltung Wegberg
Sehr geehrter Herr Höfer, die Unterkünfte sind aktuell nicht voll belegt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Wegberg
Betreff
Antw: AW: Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029]
Datum
28. April 2022 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Höfer, die Unterkünfte sind aktuell nicht voll belegt. Mit freundlichen Grüßen
Winfried Höfer
Sehr << Anrede >> wieviel Plätze sind denn noch frei ? Mit freundlichen Grüßen Winfried Höfer An…
An Kommunalverwaltung Wegberg Details
Von
Winfried Höfer
Betreff
AW: Antw: AW: Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029]
Datum
28. April 2022 16:32
An
Kommunalverwaltung Wegberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wieviel Plätze sind denn noch frei ? Mit freundlichen Grüßen Winfried Höfer Anfragenr: 247029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247029/
Winfried Höfer
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist meine Anfrage vom 28.04 noch nicht vollständig beantwortet. Ich möchte…
An Kommunalverwaltung Wegberg Details
Von
Winfried Höfer
Betreff
AW: Antw: AW: Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029]
Datum
16. Mai 2022 09:43
An
Kommunalverwaltung Wegberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist meine Anfrage vom 28.04 noch nicht vollständig beantwortet. Ich möchte um Beantwortung bitten. Mit freundlichen Grüßen Winfried Höfer Anfragenr: 247029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247029/

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Kommunalverwaltung Wegberg
Sehr geehrter Herr Höfer, wir können in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Wegberg bis zu 190 Personen aufn…
Von
Kommunalverwaltung Wegberg
Betreff
AW: Antw: AW: Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte [#247029]
Datum
16. Mai 2022 10:15
Status
Sehr geehrter Herr Höfer, wir können in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Wegberg bis zu 190 Personen aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen