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Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen

Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt.
Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe.
An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad?

Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt.

Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen.

Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder
Stadtbad Charlottenburg Alte Halle
Stadtbad Charlottenburg Neue Halle
Statdtbad Wilmersdorf I
Stadtbad Wilmersdorf II
Sommerbad am Olympiastadion
Sommerbad Wilmersdorf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35078]
Datum
5. Dezember 2018 15:23
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt. Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe. An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad? Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt. Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen. Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder Stadtbad Charlottenburg Alte Halle Stadtbad Charlottenburg Neue Halle Statdtbad Wilmersdorf I Stadtbad Wilmersdorf II Sommerbad am Olympiastadion Sommerbad Wilmersdorf
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre E-Mail, die von Ihnen offensichtlich über das Portal "f…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
Antw: Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35078]
Datum
6. Dezember 2018 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre E-Mail, die von Ihnen offensichtlich über das Portal "fragdenstaat.de" ausgelöst wurde. Als Datenschutzbeauftragter des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin bin ich allerdings nicht für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (oder vergleichbaren Gesetzen) zuständig. Die im Portal angegebene E-Mail-Adresse ist für die von Ihnen gestellten Fragen nicht zutreffend Ich bitte Sie, sich daher ausschließlich direkt an die dafür zuständige Stelle zu wenden und künftig falsche Weiterleitungen durch das von Ihnen genutzte Portal an mich zu verhindern. Die entsprechenden Ansprechstellen können Sie über die Internetseiten des Landes Berlin ersehen: https://www.berlin.de/politik-verwaltung-buerger/ . Da es sich bei Ihren Fragestellungen um schulinhaltliche Dinge handelt, vermute ich die Zuständigkeit bei der entsprechenden Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und nicht bei dem bezirklichen Schulamt: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/ihre-ansprechpartner/ . Eine Weiterleitung Ihrer E-Mail erfolgt nicht. Ihre Daten aus der E-Mail-Kommunikation mit mir werden gelöscht. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß
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