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Belegung und Auslastung von Schwimmhallen durch Schulen

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt.
Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe.
An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad?

Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt.

Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen.

Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder
Schwimmhalle Thomas Mann Straße
Schwimmhalle Ernst Thälmann Park
Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung und Auslastung von Schwimmhallen durch Schulen [#35069]
Datum
5. Dezember 2018 15:13
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt. Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe. An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad? Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt. Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen. Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder Schwimmhalle Thomas Mann Straße Schwimmhalle Ernst Thälmann Park Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Pankow
Sehr geehrtAntragsteller/in das Schul- und Sportamt Pankow hat auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsge…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Wtrlt: Belegung und Auslastung von Schwimmhallen durch Schulen [#35069]
Datum
10. Dezember 2018 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Schul- und Sportamt Pankow hat auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (VIG) Ihre Schriftliche Anfrage erhalten. Das bezirkliche Schul- und Sportamt Pankow ist für die äußeren Angelegenheiten (Schulentwicklungsplanung, Schulorganisation etc.) verantwortlich. Hinsichtlich Ihres Anliegens zu der Auslastung und den Belegungsplänen durch die Schulklassen für die im Bezirk liegenden Schwimmbäder kann Ihnen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhelfen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Regionale Schulaufsicht Pankow Tino-Schwierzina-Str. 32 13089 Berlin Ich habe mir erlaubt, Ihre E-Mail an die Schulaufsicht weiterzuleiten. Dort wird Ihre Anfrage weiter bearbeitet. Sofern Sie selbst Kontakt aufnehmen möchten, erreichen Sie die Senatsverwaltung BJF Außenstelle Pankow unter 90249-1009. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belegung und Auslastung von Schwimmhallen durc…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
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Betreff
AW: Wtrlt: Belegung und Auslastung von Schwimmhallen durch Schulen [#35069]
Datum
20. Februar 2019 17:06
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belegung und Auslastung von Schwimmhallen durch Schulen“ vom 05.12.2018 (#35069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.