Belegungsrate der Intensivbetten

Belegungsrate aller Intensivbetten in jedem einzelnen Bundesland in Deutschland im Zeitraum 01.01.2011 bis 28.02.2022 je Monat

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Belegungsrate all…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegungsrate der Intensivbetten [#244342]
Datum
22. März 2022 22:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Belegungsrate aller Intensivbetten in jedem einzelnen Bundesland in Deutschland im Zeitraum 01.01.2011 bis 28.02.2022 je Monat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/244342/upload/643ac76d60999b8f08cbbc1ef950e9ec57bdd9e1/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Belegungsrate der Intensivbetten [#244342]
Datum
23. März 2022 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in die täglich tatsächlich freien verfügbaren und betriebsbereiten sowie die belegten Intensi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Belegungsrate der Intensivbetten [#244342]
Datum
30. März 2022 15:25
Status
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1,6 KB
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2,8 KB


Sehr Antragsteller/in die täglich tatsächlich freien verfügbaren und betriebsbereiten sowie die belegten Intensivbetten werden in dem DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de) ausgewiesen. Unter der Rubrik „Zeitreihen“ (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen ) ist die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten dargestellt. Dort kann anhand der täglichen Daten und des dargestellten Verlaufs die Entwicklung der gemeldeten Intensivbetten, differenziert nach belegten Betten, freien betreibbaren Betten und 7-Tage-Notfallreserve, seit Ende April 2020 nachvollzogen werden. Bei der Darstellung kann zwischen der Ansicht für Deutschland und der Ansicht eines ausgewählten Bundeslandes differenziert werden. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Kenntnisse über die Entwicklung der Zahl der belegten Intensivbetten im Zeitraum von Januar 2011 bis März 2020 vor. Mit freundlichen Grüßen