Belegungsrichtlinien

1. Anzahl an Studenten(/innen) die zum 1.7.16 im Wohnheim Kawo 2 wohnten.
2. Anzahl an Studenten(/innen) mit indischer Nationalität die zum 1.7.16 im Wohnheim Kawo 2 wohnten.
3. Anzahl an Studenten(/innen) mit chinesischer Nationalität die zum 1.7.16 im Wohnheim Kawo 2 wohnten.
4. Anzahl an Studenten die im Zeitraum 1.1.16 - 30.6.16 ins Wohnheim Kawo 2 eingezogen sind.
5. Anzahl an Studenten mit indischer Nationalität die im Zeitraum 1.1.16 - 30.6.16 ins Wohnheim Kawo 2 eingezogen sind.
6. Anzahl an Studenten mit chinesischer Nationalität die im Zeitraum 1.1.16 - 30.6.16 ins Wohnheim Kawo 2 eingezogen sind.
7. Jegliche Richtlinien zu der Vergabe der Wohnheimplätze die am 1.6.16 gültig waren und sich auf die Nationalität der Bewerber beziehen.
8. Weisungen an die Belegungsausschüsse, welche die Vergabe für bestimmte Nationalitäten oder Geschlechter einschränken oder fördern könnten.
9. Korrespondenz zwischen den Studentenwerk und dem Belegungsausschuss des Kawo 2 im Zeitraum 1.6.16 bis 31.8.16.

Sollten für die Bearbeitung Kosten anfallen, bitte ich Sie die Kosten für jeden Punkt einzeln anzugeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2016
  • Frist
    28. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
Studierendenwerk Aachen AöR
Sehr geehrter Herr..., die anhängende Beantwortung Ihrer Frage ist im Postfach Entwürfe liegen geblieben. Anbei nu…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Via
Briefpost
Betreff
AW: Belegungsrichtlinien [#17961]
Datum
11. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr..., die anhängende Beantwortung Ihrer Frage ist im Postfach Entwürfe liegen geblieben. Anbei nun die Beantwortung Ihrer Anfrage: Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail vom 26. September 2016, in der Sie um Auskünfte zur Wohnraumvergabe an Nicht-EU-Bürger/-innen – speziell an Bewohner/-innen chinesischer und indischer Nationalität – bitten. Die von Ihnen in den Punkten 2 bis 6 angeforderte Auskunftserteilung lehnen wir nach § 4 Abs. 1 IFG NRW ab. Demnach beschränkt sich die Auskunftspflicht öffentlicher Stellen auf bereits vorhandene Informationen. Die von Ihnen genannten Statistiken werden im Studierendenwerk grundsätzlich nicht erhoben und liegen nicht vor. Zu einer Datenerhebung, die unter hohem zeitlichen Aufwand erst noch erstellt werden muss, sind wir nach §§ 4, 5 IFG NRW nicht verpflichtet. Hier besteht keine Informationsbeschaffungspflicht. Den in Punkt 9 gestellten Antrag auf Aushändigung der Korrespondenz zwischen dem Studierendenwerk und dem Belegungsausschuss der Wohnanlagen KaWo 2 lehnen wir nach § 9 IFG, der den Schutz personenbezogener Daten regelt, ebenfalls ab. Gerne erteilen wir folgende von Ihnen angeforderte Auskünfte: Zu Punkt 1) Alle zur Verfügung stehenden Unterkünfte im Wohnheim KaWo 2 waren zum 1. Juli 2016 belegt. Das Zimmerkontingent umfasst hier 400 Bettplätze. Zu Punkt 7) Bezüglich Ihrer Bitte, Ihnen jegliche Richtlinien zu der Vergabe unserer Wohnheimplätze zukommen zu lassen, verweisen wir auf unsere online veröffentlichten Vergaberichtlinien. Diese befinden sich auf dem Online-Bewerberportal https://bewerberportal.stw.rwth-aachen.de/app.php/de/. Zu Punkt 8) siehe Erläuterung zu Punkt 7. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage sollte somit abgeschlossen sein. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegungsrichtlinien [#17961]
Datum
26. September 2016 20:16
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl an Studenten(/innen) die zum 1.7.16 im Wohnheim Kawo 2 wohnten. 2. Anzahl an Studenten(/innen) mit indischer Nationalität die zum 1.7.16 im Wohnheim Kawo 2 wohnten. 3. Anzahl an Studenten(/innen) mit chinesischer Nationalität die zum 1.7.16 im Wohnheim Kawo 2 wohnten. 4. Anzahl an Studenten die im Zeitraum 1.1.16 - 30.6.16 ins Wohnheim Kawo 2 eingezogen sind. 5. Anzahl an Studenten mit indischer Nationalität die im Zeitraum 1.1.16 - 30.6.16 ins Wohnheim Kawo 2 eingezogen sind. 6. Anzahl an Studenten mit chinesischer Nationalität die im Zeitraum 1.1.16 - 30.6.16 ins Wohnheim Kawo 2 eingezogen sind. 7. Jegliche Richtlinien zu der Vergabe der Wohnheimplätze die am 1.6.16 gültig waren und sich auf die Nationalität der Bewerber beziehen. 8. Weisungen an die Belegungsausschüsse, welche die Vergabe für bestimmte Nationalitäten oder Geschlechter einschränken oder fördern könnten. 9. Korrespondenz zwischen den Studentenwerk und dem Belegungsausschuss des Kawo 2 im Zeitraum 1.6.16 bis 31.8.16. Sollten für die Bearbeitung Kosten anfallen, bitte ich Sie die Kosten für jeden Punkt einzeln anzugeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belegungsrichtlinien“ vom 26.09.2016 (#17961) …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Belegungsrichtlinien [#17961]
Datum
22. Dezember 2016 17:42
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Belegungsrichtlinien“ vom 26.09.2016 (#17961) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>