Belehrung nach den Infektionsschutzgestz

Ich brauche eine Behlerung nach den Infektionsschutzgesetz ( Rote Karte) da ich ab sofort eine Arbeitsstelle haben könnte. Bitte um einen schnellstmöglichen Termin. Kann eine Begleitperson mitkommen zum Termin? Meine Deutsch ist noch sehr schlecht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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Julita Nowicka
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
Julita Nowicka
Betreff
Belehrung nach den Infektionsschutzgestz [#208763]
Datum
15. Januar 2021 13:51
An
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich brauche eine Behlerung nach den Infektionsschutzgesetz ( Rote Karte) da ich ab sofort eine Arbeitsstelle haben könnte. Bitte um einen schnellstmöglichen Termin. Kann eine Begleitperson mitkommen zum Termin? Meine Deutsch ist noch sehr schlecht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julita Nowicka Anfragenr: 208763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208763/ Postanschrift Julita Nowicka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julita Nowicka

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Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Nowicka, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an <<E-Mail-Adresse>>. In Reinickendor…
Von
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Belehrung nach den Infektionsschutzgestz [#208763]
Datum
18. Januar 2021 07:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nowicka, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an <<E-Mail-Adresse>>. In Reinickendorf werden grundsätzlich keine "Roten Karten" ausgestellt. Freundliche Grüße