Beleihung der Procilon zur Zustellung von Behörden Dokumenten ohne Verschlüsselung sowie die Verträge und Rollen mit der Procilon
Nach vorliegenden Erkenntnisstand ist die Fa. Procilon tief in das EGVP und insbesondere in den Anschluss der DE-MAIL Systeme integriert. Bei Nachrichten an Staatsanwaltschaften und Gerichten taucht immer die DE-MAIL Adresse postfach[at]egvp.de-mail.de auf, die auf die Firma Procilon registriert ist.
Die Fa. Procilon scheint dabei den gesamten DE-MAIL Verkehr zu entschlüsseln und dann den Gerichten per EGVP zuzustellen.
Ich bitte Sie mir alle Verträge und Aufgaben der Firma Procilon zu übersenden. Zugleich möchte ich Einblick in den Quellcode des EGVP und den verwendeten Verschlüsselungsverfahren haben.
Es wird um die Beleihungsurkunde gebeten, denn nach Aussage der StA Cottbus ist die Fa. Procilon zur Zurstellung von unverschlüsselten Nachrichten und ohne Umschlag im eingenen Namen beliehen.
Zugleich dürfte das EGVP Gateway gegen die eIDAS RL der EU und das Vertrauensdienstegesetz einschlägig sein. Die elDITBV dürfte ebenso betroffen sein.
Ich bitte daher zugleich um die getroffenen Maßnahmen um meine aus Art. 1 u 2 GG: Art. 8 EMRK und Art. 7;8 GRCh möglicherweise betroffenen Grundrechte sicherzustellen.
Nach der Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Hr. Matthias Kegel vom 18.02.2019 unter https://kripoz.de/wp-content/uploads/2019/02/stellungnahme-kegel.pdf ist die Justitz nicht in der Lage die Anforderungen der EU VO 2016/679 und der EU RL 2016/680 sowie der StPO zu erfüllen.
Ich bitte daher zugleich um den aktuellen Stand der Entwicklungen.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. November 2022
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13. Dezember 2022
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