Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- eine Übersicht (nur Namen/Titel) aller Einträge in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG.

- einen beliebig ausgewählten Eintrag aus jenem Verzeichnis (ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG)

Angaben zum Personen, z.B. interne Empfänger oder Verantwortlichkeiten, bitte ich insofern auch zu schwärzen. Ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG gehe ich schließlich davon aus, dass es keine entgegenstehenden Interessen an einer Herausgabe der Informationen gibt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht (nur Namen/Titel) al…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG [#265107]
Datum
10. Dezember 2022 08:59
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht (nur Namen/Titel) aller Einträge in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG. - einen beliebig ausgewählten Eintrag aus jenem Verzeichnis (ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG) Angaben zum Personen, z.B. interne Empfänger oder Verantwortlichkeiten, bitte ich insofern auch zu schwärzen. Ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG gehe ich schließlich davon aus, dass es keine entgegenstehenden Interessen an einer Herausgabe der Informationen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265107/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG“ vom 10.12.…
An Bundeskriminalamt Details
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Betreff
AW: Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG [#265107]
Datum
7. Februar 2023 23:04
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG“ vom 10.12.2022 (#265107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG“ vom 10.12.…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG [#265107]
Datum
19. Februar 2023 10:16
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG“ vom 10.12.2022 (#265107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG“ vom 10.12.…
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Von
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Betreff
AW: Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG [#265107]
Datum
3. September 2023 10:12
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beliebiger VVT-Eintrag nach § 80 BKAG i.V.m. § 70 BDSG“ vom 10.12.2022 (#265107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 233 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>