Benachteiligung von ausländischen Arbeitskräften in den Emiraten

Bundesinnmisterin Fazer hat während ihrer Teilnahme an der vergangenen Fussballweltmeisterschaft zugesagt sich um eine Verbesserung der Situation von ausländischen Arbeitskräften zu kümmern. Frage: was wurde in dieser Problematik tatsächlich wirkungsvoll unternommen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Günther Wippenhohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesinnmisterin Fazer hat während i…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Günther Wippenhohn
Betreff
Benachteiligung von ausländischen Arbeitskräften in den Emiraten [#304448]
Datum
28. März 2024 03:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesinnmisterin Fazer hat während ihrer Teilnahme an der vergangenen Fussballweltmeisterschaft zugesagt sich um eine Verbesserung der Situation von ausländischen Arbeitskräften zu kümmern. Frage: was wurde in dieser Problematik tatsächlich wirkungsvoll unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304448/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Günther Wippenhohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günther Wippenhohn

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