Benennung Datenschutzbeauftragte für Kontaktaufnahme

Benennung des ausgewiesenen Datenschutzbeauftragten der Firma GÜVEN-AL Lebensmittel Großhandel GmbH, Frankfurt a. Main. Meine Auskunftsersuchen sind bis dato unbeantwortet geblieben, da es über 100 Mitarbeiter gibt, gehe ich davon aus, daß der Datenschutz vorhanden ist.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Hatice Çelik
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Benennung des ausgewiesenen Daten…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Hatice Çelik
Betreff
Benennung Datenschutzbeauftragte für Kontaktaufnahme [#305364]
Datum
8. April 2024 11:13
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Benennung des ausgewiesenen Datenschutzbeauftragten der Firma GÜVEN-AL Lebensmittel Großhandel GmbH, Frankfurt a. Main. Meine Auskunftsersuchen sind bis dato unbeantwortet geblieben, da es über 100 Mitarbeiter gibt, gehe ich davon aus, daß der Datenschutz vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hatice Çelik Anfragenr: 305364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305364/ Postanschrift Hatice Çelik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hatice Çelik

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Frau Celik, Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Benennung Datenschutzbeauftragte für Kontaktaufnahme [#305364]; mein Aktenzeichen: 95.24.35:0017/wz
Datum
22. April 2024 13:35
Status
Sehr geehrte Frau Celik, Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Gegen den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) besteht gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ein Anspruch auf Informationszugang nur, soweit er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Anfrage betrifft jedoch die Aufsichtstätigkeit, sodass kein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht. Sollten Sie bei der genannten Firma einen Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO gestellt haben, besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei meiner Behörde einzulegen, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht innerhalb eines Monats beantwortet wurde. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen