Benutzungspflichtiger Radweg in der Christian-Heinrich-Müller-Straße
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 4. April 2020 fuhr ich anlässlich einer Radtour mit dem Fahrrad erstmalig die Christian-Heinrich-Müller-Straße zwischen Gutenbrunnweg und dem Kreisverkehr (Knotenpunkt mit Stifterstraße und Röseweg). Diese Straße hat einen gepflasterten Radweg, der mit Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet ist, wodurch ich verpflichtet war, diesen Weg zu benutzen.
Ich beantrage Auskunft (in Form einer Kopie der entsprechenden Akte bzw. Aktenteile) bezüglich der Anordnung der Radwegbenutzungspflicht im genannten Abschnitt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Verkehrszeichen bzw. die ihnen zugrundeliegenden Anordnungen sind Verwaltungsakte. Als Verkehrsteilnehmer, der von dieser Radwegbenutzungspflicht betroffen war, bin ich Adressat und damit nach Art. 13 LVwVfG Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Als solcher hätte ich somit auch ein Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 LVwVfG, da die Kenntnis von Gründen, Ermessenserwägungen etc. notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Ich konnte dem Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung nicht unmittelbar entnehmen, ob Sie oder der Alb-Donau-Kreis zuständige Straßenverkehrsbehörde ist. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum28. April 2020
-
28. Mai 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!