Beobachtung von "Querdenkern"

1. Bezieht sich die in der Presse benannte Beobachtung von "Querdenkern" auf die Organisation "Querdenken" an sich?

2. Oder sind damit radikale Organisationen, Agitatoren und Personen im Umfeld von sogenannten "Coronaprotesten" gemeint, die zum Umsturz und Gewalt o.ä. aufrufen oder gewalttätig sind und die einfach nur unter dem Label "Querdenker" zusammengefasst werden?

3. Muss jede Person, die z.B. an einer Querdenkendemo teilnimmt oder den Telegramkanal von "Querdenken" verfolgt damit rechnen, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden?

4. Was bedeutet „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“? Ist damit die Delegitimierung der Regierung gemeint?

5. Falls 1. zutrifft: Aufgrund welcher Vorkommnisse kommt der Verfassungsschutz zu dem Schluss, "Querdenken" beobachten zu müssen bzw. welcher Art ist die Radikalisierung, die bei "Querdenken" wahrgenommen wird und zur Beobachtung führt?

6. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Bindung von Personal und Ressourcen für "Querdenken" dazu führt, dass dieses Personal und Ressourcen fehlen, um wirklich extreme und terroristische Gruppierungen zu beobachten und infolgedessen in Deutschland mit mehr Terroranschlägen zu rechnen ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bezieht sich die in der…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beobachtung von "Querdenkern" [#219442]
Datum
29. April 2021 01:20
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bezieht sich die in der Presse benannte Beobachtung von "Querdenkern" auf die Organisation "Querdenken" an sich? 2. Oder sind damit radikale Organisationen, Agitatoren und Personen im Umfeld von sogenannten "Coronaprotesten" gemeint, die zum Umsturz und Gewalt o.ä. aufrufen oder gewalttätig sind und die einfach nur unter dem Label "Querdenker" zusammengefasst werden? 3. Muss jede Person, die z.B. an einer Querdenkendemo teilnimmt oder den Telegramkanal von "Querdenken" verfolgt damit rechnen, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden? 4. Was bedeutet „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“? Ist damit die Delegitimierung der Regierung gemeint? 5. Falls 1. zutrifft: Aufgrund welcher Vorkommnisse kommt der Verfassungsschutz zu dem Schluss, "Querdenken" beobachten zu müssen bzw. welcher Art ist die Radikalisierung, die bei "Querdenken" wahrgenommen wird und zur Beobachtung führt? 6. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Bindung von Personal und Ressourcen für "Querdenken" dazu führt, dass dieses Personal und Ressourcen fehlen, um wirklich extreme und terroristische Gruppierungen zu beobachten und infolgedessen in Deutschland mit mehr Terroranschlägen zu rechnen ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219442/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BfV-458730-RK-Anfrage nach dem IFG
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
BfV-458730-RK-Anfrage nach dem IFG
Datum
30. April 2021 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
570,5 KB