Beobachtung von "Querdenkern"
1. Bezieht sich die in der Presse benannte Beobachtung von "Querdenkern" auf die Organisation "Querdenken" an sich?
2. Oder sind damit radikale Organisationen, Agitatoren und Personen im Umfeld von sogenannten "Coronaprotesten" gemeint, die zum Umsturz und Gewalt o.ä. aufrufen oder gewalttätig sind und die einfach nur unter dem Label "Querdenker" zusammengefasst werden?
3. Muss jede Person, die z.B. an einer Querdenkendemo teilnimmt oder den Telegramkanal von "Querdenken" verfolgt damit rechnen, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden?
4. Was bedeutet „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“? Ist damit die Delegitimierung der Regierung gemeint?
5. Falls 1. zutrifft: Aufgrund welcher Vorkommnisse kommt der Verfassungsschutz zu dem Schluss, "Querdenken" beobachten zu müssen bzw. welcher Art ist die Radikalisierung, die bei "Querdenken" wahrgenommen wird und zur Beobachtung führt?
6. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Bindung von Personal und Ressourcen für "Querdenken" dazu führt, dass dieses Personal und Ressourcen fehlen, um wirklich extreme und terroristische Gruppierungen zu beobachten und infolgedessen in Deutschland mit mehr Terroranschlägen zu rechnen ist?
Anfrage abgelehnt
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Datum29. April 2021
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1. Juni 2021
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