Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal

In der Presse wurde mitgeteilt, dass der Schlamm, der nach der Flut zurück geblieben ist, nach neusten Beprobungen nicht so stark belastet ist, wie gedacht. Hiermit bitte ich um die Veröffentlichung/Zusendung der Analyseergebisse mit den Angaben, wo und wann diese Proben genommen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Presse …
An Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel Details
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Betreff
Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal [#228239]
Datum
12. September 2021 11:16
An
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Presse wurde mitgeteilt, dass der Schlamm, der nach der Flut zurück geblieben ist, nach neusten Beprobungen nicht so stark belastet ist, wie gedacht. Hiermit bitte ich um die Veröffentlichung/Zusendung der Analyseergebisse mit den Angaben, wo und wann diese Proben genommen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228239/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal…
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Betreff
AW: Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal [#228239]
Datum
18. Oktober 2021 08:13
An
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal“ vom 12.09.2021 (#228239) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228239/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal…
An Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel Details
Von
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Betreff
AW: Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal [#228239]
Datum
18. Oktober 2021 08:14
An
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal“ vom 12.09.2021 (#228239) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228239/
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel
Sehr Antragsteller/in ich bitte die Wartezeit zu entschuldigen. Da die Daten, wie Sie in Ihrer Mail vom 12.09.2…
Von
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel
Betreff
AW: Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal [#228239]
Datum
21. Oktober 2021 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bitte die Wartezeit zu entschuldigen. Da die Daten, wie Sie in Ihrer Mail vom 12.09.201 erwähnten, bisher nicht veröffentlicht wurden, mussten diese erst aufbereitet werden. Bei den uns vorliegenden Probenergebnissen handelt es sich teilweise um Ergebnisse von Proben mit personenbezogenen Daten und somit musste dann zunächst z.B. auch im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung geprüft werden, welche Informationen aus den Untersuchungen aus Datenschutzgründen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Bei der Interpretation der Analysen ist zu beachten, dass es sich bei dem analysierten Material nicht um Boden, sondern um den angespülten Schlamm handelt. Sofern der Schlamm in den Boden eingearbeitet wird, ist mit einer weiteren Verdünnung zu rechnen. Einige Analysenwerte sind zwar erhöht, aber nicht besorgniserregend. Die Einordnung der Analyseergebnisse befindet sich im dem unteren Bereich der Tabelle. Hierzu eine Erklärung: Die angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte für Boden gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie auf Bodenbezogene Grenzwerte der Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Zur Einordnung der Werte folgende Erläuterungen: Vorsorgewerte = Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung von gezogenen oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht ("Besorgnisschwelle"). Prüfwerte = Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt ("Belastungsschwelle"). Maßnahmenwerte = Werte, bei deren Überschreiten in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind. Bodenbezogene Grenzwerte der Klärschlammverordnung = Die Aufbringung von Klärschlamm ist nur gestattet, wenn diese Grenzwerte nicht überschritten werden. Wir haben ein FAQ zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen nach der Überschwemmung erstellt. Viele Fragen wurden dort bereits beantwortet. Mit Klick auf den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den FAQ : https://www.dlr.rlp.de/Tierhaltung-Tierzucht/FAQzurNutzunglandwirtschaftlicherFlaechennachderUeberschwemmung Es gibt auch Daten von Analyseergebnisse der SGD Nord und des Landesamt für Umwelt (LfU), die schon veröffentlicht wurden und somit frei zugänglich sind. Wenn sich Ihre Anfrage hierauf bezieht, finden Sie diese unter dem folgenden link: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/erste-ergebnisse-der-gewaesserproben-der-ahr-und-den-westeifelfluessen/ Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel Details
Von
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Betreff
AW: Beprobung des Schlamms nach der Flut im Ahrtal [#228239]
Datum
31. Oktober 2021 08:21
An
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228239/