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Beratereinsatz August 2021

Stundenabrechnungen der in der SKA 22/2020, Frage 23 benannten Berater für den Monat 08/2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratereinsatz August 2021 [#227816]
Datum
4. September 2021 10:04
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Stundenabrechnungen der in der SKA 22/2020, Frage 23 benannten Berater für den Monat 08/2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Beratereinsatz August 2021 [#227816]
Datum
16. September 2021 07:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beratereinsatz August 2021“ [#227816]
Datum
18. September 2021 13:54
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227816/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es liegen keine Gründe für eine Fristverlängerung vor, zumal die Verwaltung mit dieser Form der Anfrage bereits hinreichende Übung hat und dies auch bereits Gegenstand der Bearbeitung durch Ihre Behörde war. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227816.pdf Anfragenr: 227816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227816/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Angelegenheit: https://fragdenstaat.de/a/227816/ bitte ich um Mitteilung …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2947/2021 Vermittlung bei Anfrage „Beratereinsatz August 2021“ [#227816]
Datum
25. Dezember 2021 23:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Angelegenheit: https://fragdenstaat.de/a/227816/ bitte ich um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227816.pdf Anfragenr: 227816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227816/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Sie haben am 04.09.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Beratereinsatz August 2021 [#227816]
Datum
1. September 2022 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Sie haben am 04.09.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Einzelne Rechnungsunterlagen im Sinne Ihrer Anfrage haben wir als Anlagen beigefügt. Soweit darin Schwärzungen enthalten sind, beruht dies darauf, dass diese Bestandteile nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht der Informationspflicht unterliegen (§§ 4, 7 HmbTG). Dem Amt ITD liegen weitere Rechnungsunterlagen im Sinne Ihrer Anfrage vor. Zur Bearbeitung Ihres Antrags hinsichtlich dieser Unterlagen wäre es notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die gewünschten Informationen auszusondern und die Unbedenklichkeit ihrer Zugänglichmachung rechtlich zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/HmbTGGebO.pdf Möchten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit, damit wir anfallende Gebühren in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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