Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut einer Mitteilung des ZDF hat das von der SPD-Politikerin Nancy Faeser geführte Innenministerium 80 Berater-Verträge im Wert von 237,5 Millionen Euro abgeschlossen.
(https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ampel-regierung-vertraege-externe-berater-100.html)
Bitte geben Sie mir Informationen, mit welchen Institutionen, Gesellschaften oder Einzelpersonen diese Beraterverträge geschlossen wurden.
Speziell die Aufschlüsselung, mit wem ein Vertrag, mit der Angabe des Aufgabengebietes und der entsprechenden Summe die dieser Vertrag umfaßt, geschlossen wurde.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Dezember 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
Reinhold Schmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, laut e…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Reinhold Schmidt
Betreff
Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645]
Datum
31. Dezember 2022 15:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, laut einer Mitteilung des ZDF hat das von der SPD-Politikerin Nancy Faeser geführte Innenministerium 80 Berater-Verträge im Wert von 237,5 Millionen Euro abgeschlossen. (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ampel-regierung-vertraege-externe-berater-100.html) Bitte geben Sie mir Informationen, mit welchen Institutionen, Gesellschaften oder Einzelpersonen diese Beraterverträge geschlossen wurden. Speziell die Aufschlüsselung, mit wem ein Vertrag, mit der Angabe des Aufgabengebietes und der entsprechenden Summe die dieser Vertrag umfaßt, geschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schmidt Anfragenr: 266645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266645/
Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schmidt
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#141 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen geste…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645] (28#141)
Datum
2. Januar 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4.13002/28#141 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Sie ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Schmidt
Guten Tag, zu Aktenzeichen ZII4.13002/28#141 Antworten bitte an e-mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit fre…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Reinhold Schmidt
Betreff
AW: Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645] (28#141) [#266645]
Datum
11. Januar 2023 18:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu Aktenzeichen ZII4.13002/28#141 Antworten bitte an e-mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schmidt Anfragenr: 266645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266645/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#141 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit E-Mail vom 2. Januar 2023 habe ich Sie gebeten, mir für…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645] (28#141) [#266645]
Datum
12. Januar 2023 07:29
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4.13002/28#141 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit E-Mail vom 2. Januar 2023 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Postanschrift und darüber hinaus ggf. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen, sollten Sie mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenminister…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Reinhold Schmidt
Betreff
AW: Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645] (28#141) [#266645]
Datum
6. März 2023 20:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu“ vom 31.12.2022 (#266645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schmidt
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#141 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645] (28#141) [#266645]
Datum
7. März 2023 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#141 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat zugenommen. Ich habe daher zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Schmidt
Guten Tag, eigentlich war ich davon ausgegangen, Ihnen meine Postanschrift mitgeteilt zu haben. Scheinbar hat das…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Reinhold Schmidt
Betreff
AW: Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu [#266645] (28#141) [#266645]
Datum
7. März 2023 12:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eigentlich war ich davon ausgegangen, Ihnen meine Postanschrift mitgeteilt zu haben. Scheinbar hat das irgendwie nicht funktioniert. Darum hier meine Anschrift, die an die Nachricht angehängt wird. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schmidt Anfragenr: 266645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266645/ Postanschrift Reinhold Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Reinhold Schmidt
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#266645] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Berater…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Reinhold Schmidt
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#266645]
Datum
25. März 2023 17:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Beraterverträge im Wert von 237,5 Millionen Euro vom Innenministeriu“ (31.12.2022, #266645) zurück. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schmidt