Beratung der Bundesregierung in Glücksspielfragen

Wird die Bundesregierung in Glücksspielfragen von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs beraten?
Ist dem Ministerium bekannt, dass die Kanzlei Redeker Sellner Dahs verschiedene Glücksspielunternehmen berät, die das Verbot des Online-Glücksspiels systematisch seit Jahren unterlaufen?
Hat die Kanzlei Redeker Sellner Dahs das Ministerium zur Abschaffung der Paragraphen 284, 285 StGB beraten?
Welche Maßnahmen zur Eindämmung unerlaubten Glücksspiels hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Jahr 2023 unternommen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Christoph Schaper
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird die Bundesregierung in Glücksspi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christoph Schaper
Betreff
Beratung der Bundesregierung in Glücksspielfragen [#295897]
Datum
31. Dezember 2023 10:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird die Bundesregierung in Glücksspielfragen von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs beraten? Ist dem Ministerium bekannt, dass die Kanzlei Redeker Sellner Dahs verschiedene Glücksspielunternehmen berät, die das Verbot des Online-Glücksspiels systematisch seit Jahren unterlaufen? Hat die Kanzlei Redeker Sellner Dahs das Ministerium zur Abschaffung der Paragraphen 284, 285 StGB beraten? Welche Maßnahmen zur Eindämmung unerlaubten Glücksspiels hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Jahr 2023 unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schaper Anfragenr: 295897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295897/ Postanschrift Christoph Schaper << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schaper
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schaper, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Beratung der Bundesregierung in Glücksspielfragen _ [#295897]
Datum
5. Januar 2024 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schaper, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schaper, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes uns teile I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Beratung der Bundesregierung in Glücksspielfragen [#295897]
Datum
9. Januar 2024 13:30
Status
image001.jpg
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Schaper, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes uns teile Ihnen Folgendes mit: Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegen zu Ihren Fragen nur die Zahlen vor, die die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder selbst unter folgendem Link veröffentlicht hat: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/jahresberichte/Jahresbericht_Gemeinsame_Gluecksspielbehoerde_der_Laender_2021-2022.pdf. Darüber hinaus sind im BMG keine weiteren Informationen vorhanden. Mit freundlichen Grüßen