Beratung zum Arbeitsschutz und Hygieneschutz in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen
BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstr. 40-42
10317 Berlin
Anfrage zu :
Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zur Genehmigung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1) (Unfallverhütungsvorschriften),
für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit frage ich höflich an, zur Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zur Genehmigung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1) (Unfallverhütungsvorschriften),
für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH,
insbesondere zu den Punkten 1 bis 3.
Nach SGB VII § 15 Absatz (4) müssen die Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1), also die durch die zuständigen Unfallversicherungen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften,
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden,
zusammen mit den obersten Verwaltungsbehörden der Länder
bzw. wenn der Unfallversicherungsträger der Aufsicht eines Landes untersteht, wirkt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daran mit.
Da sie als Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit beraten und damit zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit beitragen, hier meine Anfrage an Sie.
Dazu habe ich einige Fragen formuliert und bitte Sie höflich, mir diese schriftlich zu beantworten.
Frage 1:
Haben Sie, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Genehmigung und Umsetzung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1), also zu den Unfallverhütungsvorschriften,
für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, beraten,
insbesondere zu den Punkten 1 bis 3, in den Zeiträumen a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006?
Frage 2:
Wenn ja,
wie haben sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu beraten, was haben Sie dazu vorgeschlagen, insbesondere zu den Punkten 1 bis 3, also konkret :
- welche Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen
- welche Verhaltensmaßregeln der Versicherten
- welche vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinischen Untersuchungen
oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen explizit bei der Verwendung von
Gefahrstoffen ?
Frage 3:
Welche Vorschläge konkret (siehe hier Auflistung bei Frage 2) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen ?
Was war das Ergebnis dieser Beratung?
Frage 4 :
Wer hat noch an dieser Beratung teilgenommen ?
Frage 5:
Hat an diesen Beratungen die zuständige Unfallversicherung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, die Berufsgenossenschaft Glas-und Keramik, jetzt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) teilgenommen ?
Fragen 6 und 7:
Haben Sie, die BAuA noch weitere / andere Verwaltungsbehörden der Länder
zur Umsetzung der Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz (1), also zu den Unfallverhütungsvorschriften, für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH,
beraten, insbesondere zu den Punkten 1 bis 3, in den Zeiträumen a) 1988 bis 2006
und b) ab 2006 ?
Und wenn ja, welche Behörde ?
Frage 8:
Wie haben sie diese Behörde beraten, was haben Sie dazu vorgeschlagen, insbesondere
zu den Punkten 1 bis 3, also konkret :
- welche Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen
- welche Verhaltensmaßregeln der Versicherten
- welche vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinischen Untersuchungen
oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen explizit bei der Verwendung von
Gefahrstoffen ?
Da in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen täglich mit einer Vielzahl an Gefahrstoffen umgegangen wird, meine Frage insbesondere zu Gefahrstoffen.
Gefahrstoffe in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen sind zum Beispiel
(Aufzählung hier nicht vollständig):
- Metalloxidfarben
Diese enthalten u.a.:
Blei, Kobalt, Nickel, Quecksilber, Chrom, Cadmium usw.
Diese Metalloxidfarben werden von den Porzellanmalern täglich verwendet, auch in Form
von feinsten, alveolengängigem Farbstaub, beim täglichen Aufspachteln der Farben
= Mischen der Farben mit den Lösungsmitteln.
- Lösungsmittel Terpentinöl, Ethanol, Nelkenblätteröl, Nelkenblütenöl, Lavendelöl,
Verdünner 160 (V160), Verdünner 170 (V170), Lüster LU 527, Lüster LU2, Lüster LU592A
usw.
Diese enthalten u.a.:
Dipenten, Limonen, Alpha-Pinen, beta-Pinen, Eugenol, 2-Butanon, Methoxyphenylaceta
te, Lavandinöl, Phenol, Polymere, Methylcyclohexanol, Toluol, alipathische Lösungsmit
tel, Benzylalkohol, Isomerengemiksche Kresol, Cyclohexanon, Kolophonium,
synthetische aromatisierte Kohlenwasserstoffe usw.
Vielen Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. September 2023
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17. Oktober 2023
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