Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20.3. 2022

1. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich Beratungen zur Neuregelung des IfSG vom 20.3.2022
2. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich des "Bericht zur Abschätzung der Infektionswelle durch die SARS-CoV-2 VOC Omikron" vom 3.2.2022 abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Omikronwelle.html;jsessionid=34CF5DAA909CA8F05D474E7DD7BD06E7.internet052?nn=13490888
3. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der tatsächlich stattfindenden Omikronwelle und der dadurch notwendigen Maßnahmen.
4. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich den Erkennungsmerkmalen einer "drohenden Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung" bzw. einer "drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten" (beispielsweise Betreuungsschlüssel) und Prognosen zum Eintreten einer als solchen zu verstehenden Situation.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gutachten, Ste…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20.3. 2022 [#244633]
Datum
25. März 2022 17:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich Beratungen zur Neuregelung des IfSG vom 20.3.2022 2. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich des "Bericht zur Abschätzung der Infektionswelle durch die SARS-CoV-2 VOC Omikron" vom 3.2.2022 abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Omikronwelle.html;jsessionid=34CF5DAA909CA8F05D474E7DD7BD06E7.internet052?nn=13490888 3. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich der tatsächlich stattfindenden Omikronwelle und der dadurch notwendigen Maßnahmen. 4. Gutachten, Stellungnahmen, Korrespondenzen sowie Gästelisten und Protokolle von Sitzungen und alle weiteren angefallenen Dokumente bezüglich den Erkennungsmerkmalen einer "drohenden Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung" bzw. einer "drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten" (beispielsweise Betreuungsschlüssel) und Prognosen zum Eintreten einer als solchen zu verstehenden Situation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244633/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20 3 2022 [#244633] Sehr Antragsteller/in wie…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20 3 2022 [#244633]
Datum
28. März 2022 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20 3 2022 [#244633] Sehr Antragsteller/in auf I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20 3 2022 [#244633]
Datum
25. April 2022 07:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Beratungen bezüglich der IfSG-Änderungen vom 20.3. 2022 [#244633]
Datum
18. Mai 2022 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 4,0 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 240 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen