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Beratungsleistungen für das BMZ

Welche externen Beratungsleistungen hat das BMZ im Jahr 2011 in Anspruch genommen?

Hierzu zähle ich sämtliche externe Dienstleistungen (insbesondere solche, die praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt, bewertet, vermittelt oder begleitet haben, ebenso wie wissenschaftliche Gutachten und Kreativleistungen). Zu vernachlässigen sind sonstige Leistungen, mit denen die Ziele der Verwaltung unmittelbar verwirklicht wurden (z.B. Reinigung, Gebäudesicherung, IT Installationen, Lieferungen, etc.).

Ich bitte um eine Liste sämtlicher in Anspruch genommen beratenden Dienstleistungen, inklusive Höhe und Auftragnehmer.

Antwort verspätet

  • Datum
    22. März 2012
  • Frist
    24. April 2012
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Beratungsleistungen für das BMZ
Datum
22. März 2012 10:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Welche externen Beratungsleistungen hat das BMZ im Jahr 2011 in Anspruch genommen? Hierzu zähle ich sämtliche externe Dienstleistungen (insbesondere solche, die praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt, bewertet, vermittelt oder begleitet haben, ebenso wie wissenschaftliche Gutachten und Kreativleistungen). Zu vernachlässigen sind sonstige Leistungen, mit denen die Ziele der Verwaltung unmittelbar verwirklicht wurden (z.B. Reinigung, Gebäudesicherung, IT Installationen, Lieferungen, etc.). Ich bitte um eine Liste sämtlicher in Anspruch genommen beratenden Dienstleistungen, inklusive Höhe und Auftragnehmer.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beratungsleistungen für das BMZ" vo…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: Beratungsleistungen für das BMZ
Datum
27. April 2012 13:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beratungsleistungen für das BMZ" vom 22.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
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