Berechnung Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) für Heidelberg

Anfrage an: Jobcenter Heidelberg

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Homepage veröffentlichen Sie ein Infoblatt "Angemessene Kosten der Unterkunft in Heidelberg", https://www.jobcenter-hd.de/fileadmin/media/PDFs/Privatperson/%C3%9Cbersicht_angemessene_Mieten_Stadt_Heidelberg_01.08.2020.pdf

Bitte senden Sie mir Informationen und Dokumente, aus denen hervorgeht, wie Sie die dort angegebenen Beträge für die KdU ermittelt und berechnet haben.

Das Infoblatt ist 2 Jahre alt, wie berücksichtigen Sie die Mietsteigerungen der letzten beiden Jahre? Gibt es eine pauschale, prozentuale Anpassung?

In welchem Turnus oder aus welchem Anlass aktualisieren Sie das Infoblatt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Homepage veröffentlichen Sie ein Infoblatt "An…
An Jobcenter Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) für Heidelberg [#252731]
Datum
5. Juli 2022 13:51
An
Jobcenter Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Homepage veröffentlichen Sie ein Infoblatt "Angemessene Kosten der Unterkunft in Heidelberg", https://www.jobcenter-hd.de/fileadmin/media/PDFs/Privatperson/%C3%9Cbersicht_angemessene_Mieten_Stadt_Heidelberg_01.08.2020.pdf Bitte senden Sie mir Informationen und Dokumente, aus denen hervorgeht, wie Sie die dort angegebenen Beträge für die KdU ermittelt und berechnet haben. Das Infoblatt ist 2 Jahre alt, wie berücksichtigen Sie die Mietsteigerungen der letzten beiden Jahre? Gibt es eine pauschale, prozentuale Anpassung? In welchem Turnus oder aus welchem Anlass aktualisieren Sie das Infoblatt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252731/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Heidelberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Heidelberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2022 13:51
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung Angemessene Kosten der Unterkunft (…
An Jobcenter Heidelberg Details
Von
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Betreff
Berechnung Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) für Heidelberg [#252731]
Datum
9. August 2022 07:56
An
Jobcenter Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) für Heidelberg“ vom 05.07.2022 (#252731) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Jobcenter Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Die Kosten der Unte…
Von
Jobcenter Heidelberg
Betreff
Berechnung Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) für Heidelberg [#252731]
Datum
10. August 2022 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Die Kosten der Unterkunft sind eine kommunale Leistung und die angemessenen Mietpreise werden von der Kommune- für das Jobcenter Heidelberg von der Stadt Heidelberg- festgesetzt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die Stadt Heidelberg als Träger der Kosten der Unterkunft. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen