Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen

Die Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz nach Gebietskörperschaften und Tagen seit dem 01.01.2020. Dazu bitte die Formel zur Berechnung angeben, sowie welche Einwohnerzahlen und Zeiträume (Stunden) in den einzelnen Gebietskörperschaften zugrunde gelegt wurden.

Wegen der aktuell angespannten Lage, bitte ich Sie meiner Anfrage sehr zeitnah zu entsprechen. Der Einfachheit und Transparenz halber schlage ich vor, dass sie die Daten als Excel-Datei oder als öffentlich zugängige Datenbank, täglich aktualisiert, über die Website https://corona.rlp.de zu veröffentlichen. Die Bürger und Medien haben ein gesteigertes Interesse die von Ihnen gemeldeten Zahlen nachzuvollziehen und mit den bereits öffentlich Verfügbaren Daten der Kreisfreien Städte und Landkreisen abzugleichen, welche teils erheblich von Ihren Berechnungen abweichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Berechnung de…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199]
Datum
19. Oktober 2020 15:43
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz nach Gebietskörperschaften und Tagen seit dem 01.01.2020. Dazu bitte die Formel zur Berechnung angeben, sowie welche Einwohnerzahlen und Zeiträume (Stunden) in den einzelnen Gebietskörperschaften zugrunde gelegt wurden. Wegen der aktuell angespannten Lage, bitte ich Sie meiner Anfrage sehr zeitnah zu entsprechen. Der Einfachheit und Transparenz halber schlage ich vor, dass sie die Daten als Excel-Datei oder als öffentlich zugängige Datenbank, täglich aktualisiert, über die Website https://corona.rlp.de zu veröffentlichen. Die Bürger und Medien haben ein gesteigertes Interesse die von Ihnen gemeldeten Zahlen nachzuvollziehen und mit den bereits öffentlich Verfügbaren Daten der Kreisfreien Städte und Landkreisen abzugleichen, welche teils erheblich von Ihren Berechnungen abweichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201199/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
3. November 2020 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Bezüglich Ihrer Frage zur 7-Tage-Inzidenz ist festzuhalten, dass die Berechnung nicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, sondern seitens des Landesuntersuchungsamtes (LUA) erfolgt. Eine Anfrage nach den Berechnungsgrundlagen sowie einer Datenreihe muss daher beim LUA bzw. dem Statistischen Landesamt erfolgen. Grundsätzlich wird die 7-Tage-Inzidenz wie folgt berechnet: Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Bei der Berechnung ist wichtig zu wissen, dass mit "Woche" hier nicht die Kalenderwoche gemeint ist, sondern der Ablauf von sieben Tagen. Der Wert rollt sozusagen nach vorne, wenn zum Beispiel die neue Zahl für einen Tag dazukommt, wird dafür die des entsprechenden Tages der Vorwoche gestrichen. Die Diskrepanz zwischen den von den Landkreisen und den kreisfreien Städten veröffentlichten Zahlen und den Zahlen des Landes ist zu erklären. Grund hierfür ist der sogenannte Meldeweg, also der Weg, den die Information über einen Covid-Fall vom meldenden Labor oder Ärztin bzw. Arzt über das Gesundheitsamt, die Landesstelle bis hin zum Robert Koch-Institut nimmt. Demnach liegen die Informationen zu Fällen immer zuerst beim Gesundheitsamt vor und nachrangig bei den anderen Behörden. Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden die ihnen vorliegenden Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Landesstelle kann nur genau die Daten veröffentlichen, die von den Gesundheitsämtern an die Landesstelle elektronisch übermittelt wurden. Veröffentlich ein Gesundheitsamt neuste Daten also beispielsweise bevor es diese in die Software des Robert Koch-Institut eingibt, können die folgenden Behörden nur die zurückliegenden - also älteren - Zahlen veröffentlichen. Zum Verständnis: Die kommunalen Gesundheitsämter übermitteln ihre Fallzahlen an das LUA. Dieses wiederum übermittelt die gesammelten Daten täglich um 14.30 Uhr an das RKI. Diese Daten veröffentlicht das RKI dann jeweils um Mitternacht auf seinem Dashboard (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4). In der Folge haben diese um 14.30 Uhr vom LUA weiterübermittelten Daten Rechtsfolgen. Wir hoffe, wir konnten Ihnen Klarheit verschaffen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
3. November 2020 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Bezüglich Ihrer Frage zur 7-Tage-Inzidenz ist festzuhalten, dass die Berechnung nicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, sondern seitens des Landesuntersuchungsamtes (LUA) erfolgt. Eine Anfrage nach den Berechnungsgrundlagen sowie einer Datenreihe muss daher beim LUA bzw. dem Statistischen Landesamt erfolgen. Grundsätzlich wird die 7-Tage-Inzidenz wie folgt berechnet: Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Bei der Berechnung ist wichtig zu wissen, dass mit "Woche" hier nicht die Kalenderwoche gemeint ist, sondern der Ablauf von sieben Tagen. Der Wert rollt sozusagen nach vorne, wenn zum Beispiel die neue Zahl für einen Tag dazukommt, wird dafür die des entsprechenden Tages der Vorwoche gestrichen. Die Diskrepanz zwischen den von den Landkreisen und den kreisfreien Städten veröffentlichten Zahlen und den Zahlen des Landes ist zu erklären. Grund hierfür ist der sogenannte Meldeweg, also der Weg, den die Information über einen Covid-Fall vom meldenden Labor oder Ärztin bzw. Arzt über das Gesundheitsamt, die Landesstelle bis hin zum Robert Koch-Institut nimmt. Demnach liegen die Informationen zu Fällen immer zuerst beim Gesundheitsamt vor und nachrangig bei den anderen Behörden. Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden die ihnen vorliegenden Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Landesstelle kann nur genau die Daten veröffentlichen, die von den Gesundheitsämtern an die Landesstelle elektronisch übermittelt wurden. Veröffentlich ein Gesundheitsamt neuste Daten also beispielsweise bevor es diese in die Software des Robert Koch-Institut eingibt, können die folgenden Behörden nur die zurückliegenden - also älteren - Zahlen veröffentlichen. Zum Verständnis: Die kommunalen Gesundheitsämter übermitteln ihre Fallzahlen an das LUA. Dieses wiederum übermittelt die gesammelten Daten täglich um 14.30 Uhr an das RKI. Diese Daten veröffentlicht das RKI dann jeweils um Mitternacht auf seinem Dashboard (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4). In der Folge haben diese um 14.30 Uhr vom LUA weiterübermittelten Daten Rechtsfolgen. Wir hoffe, wir konnten Ihnen Klarheit verschaffen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199]
Datum
6. November 2020 16:42
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz nach Gebietskörperschaften und Tagen seit dem 01.01.2020. Dazu bitte die Formel zur Berechnung angeben, sowie welche Einwohnerzahlen und Zeiträume (Stunden) in den einzelnen Gebietskörperschaften zugrunde gelegt wurden. Au der Website corona.rlp.de heißt es: "Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner." Dies würde auch erklären, wie die gelegentlich größeren Abweichungen zustande kommen, die sich in den folgenden Tagen dann wieder angleichen. Auffällig ist auch, wie linear der tatsächliche Anstieg der Inzidenz, im direkten Vergleich zu den vom LUA veröffentlichen Werten, ist. Mindestens müssten Sie jedoch darauf hinweisen, dass das LUA bei der Berechnung nicht alle positiven SARS-CoV-2 Testergebnisse berücksichtigt, sondern nur Menschen mit Symptomen einer COVID-19 Erkrankung. Asymptomatische Fälle werden zwar an das RKI gemeldet, fließen aber nicht in die Inzidenz ein. Ebenso ist es in den meisten Bundesländern gängige Praxis nur die gemeldeten Fälle bis Mitternacht einzubeziehen, da im Laufe des Tages noch weitere Meldungen erfolgen können und somit nicht volle 7 Tage berücksichtigt würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201199/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Ne…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199]
Datum
21. November 2020 01:33
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen“ vom 19.10.2020 (#201199) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201199/
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. Nove…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199]
Datum
3. Dezember 2020 15:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. November 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Wie wir Ihnen bereits in unserer Beantwortung auf Ihre Anfragen vom 19. Oktober 2020 mittgeteilt haben, erfolgt die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz für Rheinland-Pfalz durch das Landesuntersuchungsamt (LUA). Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) veröffentlicht täglich in einer Pressemitteilung und auf seiner Website sowie in den Sozialen Medien die durch das LUA übersandten Zahlen. Wir bitten Sie daher Anfragen bezüglich detaillierter Zahlenreihen und Berechnungsgrundlagen an das LUA bzw. an das Statistische Landesamt zu richten. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Übersendung der Korrespondenz des MSAGD bezüglich Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ist festzuhalten, dass die Kreisverwaltungen die durch das jeweilige Kreisgesundheitsamt festgestellten Fallzahlen eigenverantwortlich veröffentlichen. Es existiert nach unserer Kenntnis keine Korrespondenz bezüglich der Veröffentlichung von Inzidenzen zwischen den Kreisverwaltungen bzw. den den Kreisverwaltungen angegliederten Gesundheitsämter und dem MSAGD. Wie bereits zuvor ausgeführt, melden die Gesundheitsämter die Fallzahlen an das LUA, welches wiederrum die Inzidenz berechnet. Gegebenenfalls würden wir Sie daher auch hier bitten, Ihre Anfrage an das LUA zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. Nove…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199]
Datum
3. Dezember 2020 15:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. November 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Wie wir Ihnen bereits in unserer Beantwortung auf Ihre Anfragen vom 19. Oktober 2020 mittgeteilt haben, erfolgt die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz für Rheinland-Pfalz durch das Landesuntersuchungsamt (LUA). Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) veröffentlicht täglich in einer Pressemitteilung und auf seiner Website sowie in den Sozialen Medien die durch das LUA übersandten Zahlen. Wir bitten Sie daher Anfragen bezüglich detaillierter Zahlenreihen und Berechnungsgrundlagen an das LUA bzw. an das Statistische Landesamt zu richten. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Übersendung der Korrespondenz des MSAGD bezüglich Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ist festzuhalten, dass die Kreisverwaltungen die durch das jeweilige Kreisgesundheitsamt festgestellten Fallzahlen eigenverantwortlich veröffentlichen. Es existiert nach unserer Kenntnis keine Korrespondenz bezüglich der Veröffentlichung von Inzidenzen zwischen den Kreisverwaltungen bzw. den den Kreisverwaltungen angegliederten Gesundheitsämter und dem MSAGD. Wie bereits zuvor ausgeführt, melden die Gesundheitsämter die Fallzahlen an das LUA, welches wiederrum die Inzidenz berechnet. Gegebenenfalls würden wir Sie daher auch hier bitten, Ihre Anfrage an das LUA zu richten. Mit freundlichen Grüßen