Berechnung der Arbeitslosenzahlen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

angesichts der sinkenden Arbeitslosenzahlen hätte ich gerne die Zahlen der im gleichen Zeitraum angefallenen Krankmeldungen, die der Menschen in MAE-Maßnahmen gesteckten Maßnahmen und Menschen in Fortbildungsmaßnahmen (inklusive Bewerbungsgesprächen), sowie der durch Sanktionen aus der Statistik heraus gefallenen Menschen. Eine Tabelle würde mir reichen.
Danke.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Andreas Martini
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: angesichts der s…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Andreas Martini
Betreff
Berechnung der Arbeitslosenzahlen [#29486]
Datum
6. Mai 2018 02:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: angesichts der sinkenden Arbeitslosenzahlen hätte ich gerne die Zahlen der im gleichen Zeitraum angefallenen Krankmeldungen, die der Menschen in MAE-Maßnahmen gesteckten Maßnahmen und Menschen in Fortbildungsmaßnahmen (inklusive Bewerbungsgesprächen), sowie der durch Sanktionen aus der Statistik heraus gefallenen Menschen. Eine Tabelle würde mir reichen. Danke. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Martini <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Martini << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Martini, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Berechnung der Arbeitslosenzahlen [#29486]
Datum
8. Mai 2018 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Martini, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 6. Mai 2018 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sehr geehrter Herr Martini, für Ihr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. Mai 2018 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
14. Mai 2018 15:50
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
78,1 KB
Sehr geehrter Herr Martini, für Ihre E-Mail vom 6. Mai 2018 danke ich Ihnen. Sie fragen in Ihrer E-Mail nach Personen, die wegen kurzfristiger Erkrankung oder Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht als arbeitslos gelten. Diese Personen werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Unterbeschäftigung ausgewiesen. Somit erhält man ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung und konjunkturell bedingter Einflüsse auf den Arbeitsmarkt. Die Höhe der Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) betrug nach vorläufigen Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im April 2018 insgesamt rund 3,354 Mio. Personen (inklusive der nach offizieller Definition des § 16 SGB III o.g. registrierten Arbeitslosen in Höhe von 2,384 Millionen Personen im April 2018). Die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. <<E-Mail-Adresse>> Diese Daten werden monatlich von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=344636&year_month=201804&year_month.GROUP=1&search=Suchen Der Leistungsanspruch nach dem SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) basiert nur auf der Hilfebedürftigkeit wegen fehlenden Einkommens, also der Sicherung des Lebensunterhalts, nicht auf der Arbeitslosigkeit. Im April 2018 waren 6,196 Millionen Personen (vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten) in Bedarfsgemeinschaften registriert. Davon waren 5,925 Millionen Personen regelleistungsberechtigt (RLB). Hiervon waren 4,241 Mio. Personen erwerbsfähige Leistungsbezieher (ELB); von ihnen waren - wie eingangs erwähnt - rund 1,588 Millionen Personen arbeitslos. Weitere Differenzierungen können Sie folgender monatlich veröffentlichten Publikation entnehmen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/arbeitsmarktberichte/flyer-sgbii/flyer-sgbii-d-0-pdf.pdf Angaben zu Sanktionen werden monatlich veröffentlich unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=1023378&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen Mit freundlichen Grüßen