Berechnung der Reproduktionsrate R für Covid 19 bei Änderung der Testkriterien
Das RKI hat am 22.04. die Kriterien für die Durchführung von Tests auf die Covid-19-Erkrankung geändert. Durch den Wegfall der Notwendigkeit des Kontakts zu einer erkrankten Person dürfte sich der getestete Personen. Die dadurch induzierte Steigerung der Zahl der Infektionsfälle ist nicht einer erhöhten Ansteckungsgefahr zuzurechnen. Es besteht somit die Gefahr, dass für eine Übergangszeit - bis die neuen Testkriterien überall angewendet werden - die Reproduktionsrate R stark überschätzt wird. Welche Vorsorge hat das RKI getroffen, damit dies nicht geschieht?
Information nicht vorhanden
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Datum1. Mai 2020
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6. Juni 2020
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