Berechnung der Reproduktionsrate R für Covid 19 bei Änderung der Testkriterien

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das RKI hat am 22.04. die Kriterien für die Durchführung von Tests auf die Covid-19-Erkrankung geändert. Durch den Wegfall der Notwendigkeit des Kontakts zu einer erkrankten Person dürfte sich der getestete Personen. Die dadurch induzierte Steigerung der Zahl der Infektionsfälle ist nicht einer erhöhten Ansteckungsgefahr zuzurechnen. Es besteht somit die Gefahr, dass für eine Übergangszeit - bis die neuen Testkriterien überall angewendet werden - die Reproduktionsrate R stark überschätzt wird. Welche Vorsorge hat das RKI getroffen, damit dies nicht geschieht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Dr. Karl Ulrich Gutschke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI hat…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dr. Karl Ulrich Gutschke
Betreff
Berechnung der Reproduktionsrate R für Covid 19 bei Änderung der Testkriterien [#185785]
Datum
1. Mai 2020 14:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das RKI hat am 22.04. die Kriterien für die Durchführung von Tests auf die Covid-19-Erkrankung geändert. Durch den Wegfall der Notwendigkeit des Kontakts zu einer erkrankten Person dürfte sich der getestete Personen. Die dadurch induzierte Steigerung der Zahl der Infektionsfälle ist nicht einer erhöhten Ansteckungsgefahr zuzurechnen. Es besteht somit die Gefahr, dass für eine Übergangszeit - bis die neuen Testkriterien überall angewendet werden - die Reproduktionsrate R stark überschätzt wird. Welche Vorsorge hat das RKI getroffen, damit dies nicht geschieht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl Ulrich Gutschke Anfragenr: 185785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185785 Postanschrift Dr. Karl Ulrich Gutschke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl Ulrich Gutschke
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Berechnung der Reproduktionsrate R für Covid 19 bei Änderung der Testkriterien [#185785]
Datum
1. Mai 2020 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Dr. Gutschke, wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Berechnung der Reproduktionsrate R für Covid 19 bei Änderung der Testkriterien [#185785]
Datum
4. Mai 2020 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Gutschke, wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Dr. Gutschke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ziel der Teststrategie ist es, frühzeitig Fälle z…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Aufgabe ID 1007 - IFG-Anfrage [#185785]: Berechnung der Reproduktionsrate R für Covid 19 bei Änderung der Testkriterien
Datum
23. Mai 2020 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Gutschke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ziel der Teststrategie ist es, frühzeitig Fälle zu finden, um Infektionsschutzmaßnahmen einleiten zu können und die weitere Übertragung des Erregers zu verhindern. Wenn nun die Fallfindung verbessert wird und dadurch die Untererfassung von Fällen im Meldesystem reduziert wird, ist das gewünscht. Natürlich müssen solche Effekte bei der Interpretation der Meldedaten und damit auch des R-Werts berücksichtigt werden. Um einschätzen zu können, wie häufig getestet wird, werden vom RKI Erhebungen zur Testhäufigkeit und zur Positivenrate durchgeführt, die die Interpretation der Meldedaten und des R-Werts unterstützen. Mit freundlichen Grüße