Berechnung des Kaufpreises für Rentenpunkte
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Um mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen zu können, kann man sich Rentenpunkte dazu kaufen. Bei der Berechnung der Kaufsumme werden aber die Jahre von 66-67 mit einbezogen, obwohl man (in meinem Jahrgang) auch mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung sind die abzugsfreien Jahre in die Berechnungsformel einbezogen worden?
Information nicht vorhanden
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Datum1. Februar 2023
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3. März 2023
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