Berechnung des Kaufpreises für Rentenpunkte

Um mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen zu können, kann man sich Rentenpunkte dazu kaufen. Bei der Berechnung der Kaufsumme werden aber die Jahre von 66-67 mit einbezogen, obwohl man (in meinem Jahrgang) auch mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung sind die abzugsfreien Jahre in die Berechnungsformel einbezogen worden?

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  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
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THeA Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
THeA Müller
Betreff
Berechnung des Kaufpreises für Rentenpunkte [#269226]
Datum
1. Februar 2023 15:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen zu können, kann man sich Rentenpunkte dazu kaufen. Bei der Berechnung der Kaufsumme werden aber die Jahre von 66-67 mit einbezogen, obwohl man (in meinem Jahrgang) auch mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung sind die abzugsfreien Jahre in die Berechnungsformel einbezogen worden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen THeA Müller Anfragenr: 269226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269226/
Mit freundlichen Grüßen THeA Müller
Bundesministerium der Finanzen
Antrag IFG - Abgabenachricht Sehr geehrte Frau Müller, anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntn…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Antrag IFG - Abgabenachricht
Datum
13. Februar 2023 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
THeA Müller
AW: Antrag IFG - Abgabenachricht [#269226] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung des Kaufprei…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
THeA Müller
Betreff
AW: Antrag IFG - Abgabenachricht [#269226]
Datum
3. März 2023 07:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung des Kaufpreises für Rentenpunkte“ vom 01.02.2023 (#269226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Die zwischenzeitlichen Nachrichten (s. A.) haben meine Frage in keiner Weise beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen THeA Müller

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Frau Müller, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zu…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Berechnung des Kaufpreises für Rentenpunkte [#269226]
Datum
3. Mai 2023 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Müller, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns gebeten Ihnen zu antworten. Die längere Bearbeitungszeit bitten wir zu entschuldigen. Leider sind wir für dieses Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner. Wir möchten Sie bitten sich mit Ihrer Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)<https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> und/oder die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Erste Informationen zum Kauf von Rentenpunkten und Kontaktmöglichkeiten von der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.<https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Sonderzahlung.html#967fc386-dca7-4df8-a8ed-b62e0b31fb12> Mit freundlichen Grüßen,