Berechnung Existenzminimum

Aufschlüsselung des Profiles derMusterpersonen bezüglich Energieverbrauch (Grundpreis und Verbrauch an Kw/h Strom) sowie die Berücksichtigung von GEZ Gebühren und Kontoführungsgebühren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufschlüsselung des…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung Existenzminimum [#196388]
Datum
31. August 2020 22:45
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung des Profiles derMusterpersonen bezüglich Energieverbrauch (Grundpreis und Verbrauch an Kw/h Strom) sowie die Berücksichtigung von GEZ Gebühren und Kontoführungsgebühren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 196388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196388/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Berechnung Existenzminimum
Datum
14. September 2020 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Berechnung des steuerlichen Existenzminimums verweise ich auf die Methode, d…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Berechnung Existenzminimum [#196388]
Datum
23. September 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Berechnung des steuerlichen Existenzminimums verweise ich auf die Methode, die im Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums dargestellt ist (vgl. zuletzt 12. Existenzminimumbericht). Der neue 13. Existenzminimumbericht wird nach dem Kabinettbeschluss am 23. September 2020 durch Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden. Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Berechnungen ist dabei die Höhe des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs, deren Bemessung und Fortschreibung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgt. Bei Fragen zur Berechnung des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs wenden Sie sich bitte ans das zuständige BMAS. Mit freundlichen Grüßen