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Berechnung Flächenpotential Wohnen

Das Papier mit den Ergebnissen der vom NDR zitierten Berechnung zu den Flächenpotentialen im Wohnungsbau in Hamburg, https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-hat-Bauflaechen-fuer-81000-neue-Wohnungen,wohnungsbau520.html.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung Flächenpotential Wohnen [#269624]
Datum
7. Februar 2023 11:16
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Papier mit den Ergebnissen der vom NDR zitierten Berechnung zu den Flächenpotentialen im Wohnungsbau in Hamburg, https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-hat-Bauflaechen-fuer-81000-neue-Wohnungen,wohnungsbau520.html.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269624/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
7. Februar 2023 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> die im Bericht genannten 81.000 Wohneinheiten (WE) gehen zurück auf die v…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN] Berechnung Flächenpotential Wohnen [#269624]
Datum
27. Februar 2023 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die im Bericht genannten 81.000 Wohneinheiten (WE) gehen zurück auf die von der Behörde für Stadtentwicklung (BSW) erhobenen Potenzialflächen. Die BSW pflegt in der sogenannten PAUL-Datenbank (Potenzialflächen Auskunft der Landesplanung) alle Potenzialflächen ab einem Wohneinheitenpotenzial von größer gleich 20 WE. Eine Potenzialfläche wird in die Datenbank aufgenommen, sobald Konsens zwischen Bezirksamt und Fachbehörden über die Entwicklung einer Fläche besteht. Eine Potenzialfläche scheidet aus der Datenbank aus, sobald der Hochbau auf der entsprechenden Fläche begonnen hat. Die Potenzialflächen umfassen städtische wie auch privaten Grundbesitz und weisen unterschiedliche Entwicklungsstände auf. Für jede Potenzialfläche wird, in den jährlich stattfindenden Abstimmungen zur Aktualisierung des Datenbestands, ein erwartetes Prognosejahr für den Hochbaubeginn eingetragen. Dies erfolgt für die kommenden fünf Jahre. Alle Potenziale, bei denen eine Realisierung erst nach fünf oder mehr Jahren erwartet wird, werden in den Zeitraum „nach XXXX“ eingetragen und aufsummiert. Die in der Berichterstattung genannten 81.000 WE umfassen die Potenzialflächen mit prognostizierten Hochbaubeginn bis einschließlich 2026 sowie den Zeitraum nach 2026. Die Daten der PAUL-Datenbank werden zum Teil im Geoportal der Stadt veröffentlicht. Hier werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur Basisinformationen und Punktdarstellungen der Flächen veröffentlicht. Es werden ebenfalls nur die Potenziale verortet, für die innerhalb der kommenden fünf Jahre der Hochbaubeginn zu erwarten ist. Alle Potenziale, für die der Hochbaubeginn erst nach dem Betrachtungshorizont zu erwarten ist, werden im Geoportal nicht dargestellt. Die Daten des Geoportals sind zu finden unter: https://geoportal-hamburg.de/geo-online/?Map/layerIds=19969,1532&visibility=true,true&transparency=0,0&Map/center=[566159.7498456954,5934679.749708535]&Map/zoomLevel=6&uiStyle=simple<https://geoportal-hamburg.de/geo-online/?Map/layerIds=19969,1532&visibility=true,true&transparency=0,0&Map/center=%5b566159.7498456954,5934679.749708535%5d&Map/zoomLevel=6&uiStyle=simple> Die Potenzialflächen, die in der PAUL-Datenbank gepflegt sind, sind zu mehr als 90 % deckungsgleich mit den jährlich erscheinenden bezirklichen Wohnungsbauprogrammen. Die Abweichungen ergeben sich aus verschiedenen Aufnahme- und Ausscheidungskriterien zwischen den verschiedenen Wohnungsbauprogrammen und der PAUL-Datenbank. So werden in einigen bezirklichen Wohnungsbauprogrammen Potenziale bereits ab einer Größe von 10 WE aufgenommen oder ein Potenzial wird als realisiert bewertet, alsbald eine Baugenehmigung erteilt ist. Die bezirklichen Wohnungsbauprogramme sind öffentlich auf den Internetseiten der Bezirksämter einsehbar. Mit freundlichen Grüßen
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