Berechnung Polizeieinsatz

Anfrage an: Polizei Berlin

Nach was für einen Schlüssel werden Polizeikosten berechnet wenn diese von dem Verursacher gezahlt werden muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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Tobias Emiljanow
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach w…
An Polizei Berlin Details
Von
Tobias Emiljanow
Betreff
Berechnung Polizeieinsatz [#285956]
Datum
11. August 2023 21:09
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach was für einen Schlüssel werden Polizeikosten berechnet wenn diese von dem Verursacher gezahlt werden muss.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Emiljanow Anfragenr: 285956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285956/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Emiljanow
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Emiljanow, Ihre Frage stellt keine Auskunftserteilung aus Akten bei der Polizei Berlin dar, i…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Berechnung Polizeieinsatz [#285956]
Datum
12. August 2023 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Emiljanow, Ihre Frage stellt keine Auskunftserteilung aus Akten bei der Polizei Berlin dar, ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Emiljanow, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zuständigkeitshalber an die Öffentlichkeitsarb…
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: [extern] Berechnung Polizeieinsatz [#285956]
Datum
14. August 2023 12:36
Status
image001.png
8,4 KB


Sehr geehrter Herr Emiljanow, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zuständigkeitshalber an die Öffentlichkeitsarbeit weitergeleitet wurde. Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage. Meinen Sie Kosten, die für ungerechtfertigte Alarmierungen gelten? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Emiljanow
Guten Tag << Anrede >> ihre Nachfrage impliziert für mich, dass es mehrer Berechnungsschlüssel für un…
An Polizei Berlin Details
Von
Tobias Emiljanow
Betreff
AW: WG: [extern] Berechnung Polizeieinsatz [#285956]
Datum
15. August 2023 14:36
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ihre Nachfrage impliziert für mich, dass es mehrer Berechnungsschlüssel für unterschiedliche Gründe gibt. Falls dies wirklich so ist, könnten sie mir bitte die Schlüssel für die folgenden zwei Gründe nenne: 1. Ungerechtfertigte Alarmierung 2. Ein ausgelöster Polizeieinsatz, hervorgerufen durch Nötigung Mit freundlichen Grüßen Tobias Emiljanow Anfragenr: 285956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285956/
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Emiljanow, Ihre Anfrage, inklusive Ihrer Konkretisierung, habe ich an die Fachdienststelle we…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: WG: [extern] Berechnung Polizeieinsatz [#285956]
Datum
15. August 2023 15:48
Status
image001.png
8,4 KB


Sehr geehrter Herr Emiljanow, Ihre Anfrage, inklusive Ihrer Konkretisierung, habe ich an die Fachdienststelle weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Antwort erhalten. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Emiljanow, sie haben sich mit den folgenden zwei Fragen an die Polizei Berlin gewandt: Nach w…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Bürgeranfrage - Berechnung Polizeieinsatz
Datum
24. August 2023 12:39
Status
Sehr geehrter Herr Emiljanow, sie haben sich mit den folgenden zwei Fragen an die Polizei Berlin gewandt: Nach was für einem Schlüssel werden Polizeikosten berechnet wenn diese von dem Verursacher gezahlt werden müssen zu 1. Ungerechtfertigte Alarmierung 2. Ein ausgelöster Polizeieinsatz, hervorgerufen durch Nötigung Diese beantworte ich Ihnen wie folgt: Zu 1.) Ein "Schlüssel" oder ähnliches existiert nicht; es bestehen lediglich in bestimmten Bereichen wie der Fehlalarmierung gewisse Vorgaben durch Geschäftsanweisungen oder andere Vorschriften zum Personaleinsatz. Je nach Art des Einsatzes werden dann statt eines Einsatzwagens zwei Einsatzwagen zum Ereignisort gesandt. Für alle Polizeimaßnahmen, die gebührenrechtlich geltend gemacht werden können, werden die entstandenen Aufwendungen an Personal, Zeit und Material erhoben, ggf. gemittelt und dann als Gebühr in der dann aktuellen Polizeibenutzungsgebührenordnung berechnet. In der Gebührenordnung werden bei Fehlalarmierungen (und Schwerlasttransportbegleitungen) neben einer Kostenpauschale dann die Zeitkosten je halbe Stunde erhoben; also je länger der Polizeieinsatz, umso höher die Gebühr - siehe Anlage Tarifstelle 3 und auch 6. Zu 2.) Ausgaben für solche Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushalt von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. Mit freundlichen Grüßen