Berechnung von Eingangsabgaben zu HS-Code 1702 9095 000

Gem. EZT online Einfuhr erfolgt die Berechnung des Drittland-Zollsatz wie folgt:
0,4 EURO 100 Kilogramm je 1 GHT Saccharose
Beispielhaft möchte ich den Abgabenbetrag für eine Einfuhr von 12.000 kg BIO-Kokosblütenzucker mit einem Saccharosegehalt von 89,1 % aus Indonesien berechnen.
0,4 EURO x 120 = 48.- x 89,1% = 42,77 (Erklärung 0,4 per 100 kg x Saccharosegehalt)
Stimmt meine Annahme, oder mach ich einen Gedankenfehler?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Peter Mentges
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gem. EZT online …
An Hauptzollamt Darmstadt Details
Von
Peter Mentges
Betreff
Berechnung von Eingangsabgaben zu HS-Code 1702 9095 000 [#62860]
Datum
25. März 2019 15:03
An
Hauptzollamt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. EZT online Einfuhr erfolgt die Berechnung des Drittland-Zollsatz wie folgt: 0,4 EURO 100 Kilogramm je 1 GHT Saccharose Beispielhaft möchte ich den Abgabenbetrag für eine Einfuhr von 12.000 kg BIO-Kokosblütenzucker mit einem Saccharosegehalt von 89,1 % aus Indonesien berechnen. 0,4 EURO x 120 = 48.- x 89,1% = 42,77 (Erklärung 0,4 per 100 kg x Saccharosegehalt) Stimmt meine Annahme, oder mach ich einen Gedankenfehler?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Mentges <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Mentges << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Mentges

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Hauptzollamt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Menges, bezüglich der Anfrage kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die von Ihnen vorgenommene B…
Von
Hauptzollamt Darmstadt
Betreff
WG: Berechnung von Eingangsabgaben zu HS-Code 1702 9095 000 [#62860]
Datum
26. März 2019 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Menges, bezüglich der Anfrage kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung nicht zutrifft. Der Abgabenbetrag Zoll beläuft sich auf 4.276,80 Euro für 12.000 kg Kokosblütenzucker mit 89,1 GHT Saccharosegehalt (HS-Code 1702 9095 000). Berechnung: 0,4 € * 120 * 89,1 = 4.276,80 € (Berechnungsfaktoren lauten: 0,4 EUR* je 100kg * 1GHT ) Diese Information ist nicht gebührenpflichtig. Die Auskunft ist aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Weitere Informationen stehen Ihnen im Internet unter www.zoll.de auch zum download zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen