Berechnungen der Landtgsverwaltung

In dem Artikel "Landtag in Sachsen-Anhalt: Statt kleiner immer größer" des Onlineangebotes der Mitteldeutsche Zeitung ( http://www.mz-web.de/politik/landtag-in-sachsen-anhalt-statt-kleiner-immer-groesser,20642162,32356118.html#plx4044377 ) vom 06.11.2015 werden "Berechnungen der Landtagsverwaltung" erwähnt, welche ich in vollständig und in allen Versionen bitte mir zu übersenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
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Von
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Betreff
Berechnungen der Landtgsverwaltung [#11839]
Datum
7. November 2015 11:49
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Artikel "Landtag in Sachsen-Anhalt: Statt kleiner immer größer" des Onlineangebotes der Mitteldeutsche Zeitung ( http://www.mz-web.de/politik/landtag-in-sachsen-anhalt-statt-kleiner-immer-groesser,20642162,32356118.html#plx4044377 ) vom 06.11.2015 werden "Berechnungen der Landtagsverwaltung" erwähnt, welche ich in vollständig und in allen Versionen bitte mir zu übersenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 07.11.2015, mit der Sie…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. November 2015 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 07.11.2015, mit der Sie um Zusendung von "Berechnungen der Landtagsverwaltung" , die bezogen auf den Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 06.11.2015 "Landtag in Sachsen-Anhalt: Statt kleiner immer größer" von der Landtagsverwaltung durchgeführt wurden. Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des Informationszugangsgesetzes LSA so zeitnah wie möglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#11839] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berechn…
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Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#11839]
Datum
11. Dezember 2015 12:57
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berechnungen der Landtgsverwaltung" vom 07.11.2015 (#11839) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Eingangsbestätigung [#11839] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bere…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Eingangsbestätigung [#11839]
Datum
15. Dezember 2015 14:16
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berechnungen der Landtgsverwaltung" vom 07.11.2015 (#11839) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landtag Sachsen-Anhalt
IZG-Anfrage Nr. 7/15 (Antragsteller/in Antragsteller/in) Mit beigefügtem Schreiben nebst Anlagen übersende ich di…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Anfrage Nr. 7/15 (Antragsteller/in Antragsteller/in)
Datum
18. Dezember 2015 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit beigefügtem Schreiben nebst Anlagen übersende ich die Beantowrtung der IZG-Anfrage Nr. 7/15. Im Auftrag