Berechnungsgrundlage für Gebühren wegen verspäteter Semesterbeiträge nach §4 (2) HAbgG NRW

Die Berechnung des Verwaltungsaufwandes zur Bestimmung der Hohe der Gebühren. Bitte nennen Sie mir die einzelnen Kostenpunkte und deren Höhe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Hochschule für Musik und Tanz Köln Details
Von
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Betreff
Berechnungsgrundlage für Gebühren wegen verspäteter Semesterbeiträge nach §4 (2) HAbgG NRW [#297649]
Datum
18. Januar 2024 13:48
An
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Berechnung des Verwaltungsaufwandes zur Bestimmung der Hohe der Gebühren. Bitte nennen Sie mir die einzelnen Kostenpunkte und deren Höhe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297649/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für Gebühren wegen verspäteter Semesterbeiträ…
An Hochschule für Musik und Tanz Köln Details
Von
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Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für Gebühren wegen verspäteter Semesterbeiträge nach §4 (2) HAbgG NRW [#297649]
Datum
22. Februar 2024 15:46
An
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für Gebühren wegen verspäteter Semesterbeiträge nach §4 (2) HAbgG NRW“ vom 18.01.2024 (#297649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Hochschule für Musik und Tanz Köln
AW: Anfrage an Frag den Staat: Berechnung von Gebühren für verspätet gezahlte Semesterbeiträge
Von
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Via
Briefpost
Betreff
AW: Anfrage an Frag den Staat: Berechnung von Gebühren für verspätet gezahlte Semesterbeiträge
Datum
15. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen