Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Antwort auf eine meiner Anfragen ( https://fragdenstaat.de/anfrage/realschulabschluss-aufgaben-im-fach-englisch-im-jahr-2018-in-sachsen-anhalt/569292/anhang/antwortsachenanhalt_geschwaerzt.pdf ) nach Prüfungsangaben bzw. Leistungserhebungen listen Sie die folgenden Gebühren auf:

Gebühr je Antrag (bis zu 10 Seiten): 123,50 €
Kopier-/Papierkosten je Doppelseite/Blatt: 0,19 €
Portokosten (in Abhängigkeit vom Gewicht der Sendung): 1,45 € bis 6,99 €

Diese Gebühren finden sich auch in weiteren Anfragen ( https://chaos.social/@fragdenstaat/105634198537657429 ). Die Grundlage für Kopier-, Papier- und Portokosten sind mir dabei klar, allerdings verstehe ich nicht wie das Kopieren bzw. das Scannen der Aufgaben als einfacher Verwaltungsakt eine solch hohe Gebühr verursachen kann.

Daher die Frage: Was ist die Berechnungsgrundlage für die Gebühr von 123,50 € ?

PS: Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Antwort auf eine meiner Anfr…
An Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
9. März 2021 21:00
An
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Antwort auf eine meiner Anfragen ( https://fragdenstaat.de/anfrage/realschulabschluss-aufgaben-im-fach-englisch-im-jahr-2018-in-sachsen-anhalt/569292/anhang/antwortsachenanhalt_geschwaerzt.pdf ) nach Prüfungsangaben bzw. Leistungserhebungen listen Sie die folgenden Gebühren auf: Gebühr je Antrag (bis zu 10 Seiten): 123,50 € Kopier-/Papierkosten je Doppelseite/Blatt: 0,19 € Portokosten (in Abhängigkeit vom Gewicht der Sendung): 1,45 € bis 6,99 € Diese Gebühren finden sich auch in weiteren Anfragen ( https://chaos.social/@fragdenstaat/105634198537657429 ). Die Grundlage für Kopier-, Papier- und Portokosten sind mir dabei klar, allerdings verstehe ich nicht wie das Kopieren bzw. das Scannen der Aufgaben als einfacher Verwaltungsakt eine solch hohe Gebühr verursachen kann. Daher die Frage: Was ist die Berechnungsgrundlage für die Gebühr von 123,50 € ? PS: Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214735/upload/9d6a1df898472b0fa0de67d03267c3238f1c17ef/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sundgauallee 112, 79110 Freiburg
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von koste…
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Von
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Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
14. April 2021 20:23
An
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ vom 09.03.2021 (#214735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in unsere Berechnungsgrundlage richtet sich nach der Verordnung über die Kosten nach dem Infor…
Von
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Betreff
Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
22. April 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unsere Berechnungsgrundlage richtet sich nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) sowie der Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA). Die Zugrundelegung dieser Normen zum Zwecke der Gebührenaufstellung ist für das LISA respektive der anzusetzenden Kosten wie für alle anderen Bereiche der Landesverwaltung auch zwingend. Die 123,50€ sind der addierte Mindestsatz, hinzukommen die Kosten für die einzelnen Kopien sowie der Postversand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber meiner Rechnung nach brauch…
An Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
22. April 2021 19:17
An
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber meiner Rechnung nach brauchen Sie damit bei Ihrem Geührensatz zwischen 1 Stunde 44 Minuten (123,50€/(71€/h)=1.74, siehe AllGO LSA §3 Absatz (1) Satz 4) und 3 Stunden 38 Minuten (123,50€/(34€/h)=1.74, siehe AllGO LSA §3 Absatz (1) Satz 1) für die Bearbeitung der oben genannten Beispielanfragen. Daher würde ich Sie gerne bitten, mir entweder meine Kontrollrechnung zu bestätigen oder mir meinen Denkfehler zu erläutern. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen
Von
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen
Datum
18. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief_geschwaerzt.pdf
888,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sa…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ [#214735]
Datum
17. Juni 2021 22:04
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Ich bin der Meinung, die Zusammensetzung der Gebühren für die Bereitstellung von Prüfungen konnte nicht plausibel dargestellt werden. Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Dokumente vermutlich digital vorliegen sollten und somit einfach zugänglich und auffindbar sein sollten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214735.pdf - 2021-05-18_1-img_20210522_130557.jpg Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Der Antrag wird geprüft.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wird geprüft.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von koste…
An Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
14. Juli 2021 13:29
An
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ vom 09.03.2021 (#214735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sa…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ [#214735]
Datum
10. August 2021 20:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde noch nicht zufriedenstellend beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214735.pdf - 2021-05-18_1-img_20210522_130557.jpg Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Die angeforderte Stellungnahme der Behörde steht noch aus.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Die angeforderte Stellungnahme der Behörde steht noch aus.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kost…
An Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
19. September 2021 21:03
An
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ vom 09.03.2021 (#214735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 160 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ [#214735]
Datum
25. Oktober 2021 21:03
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Ich habe immer noch keine Stellungsnahme des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt in dieser Angelegenheit erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214735.pdf - 2021-05-18_1-img_20210522_130557.jpg Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Der LfD hat das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung an die noch ausstehende Stellungnahme erinnert.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Der LfD hat das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung an die noch ausstehende Stellungnahme erinnert.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kost…
An Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
14. Dezember 2021 23:43
An
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen“ vom 09.03.2021 (#214735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 247 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,3 MB

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mühen. Ich bin auf ihre Einschätzung über die Angemessenheit …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Berechnungsgrundlage für die Gebühren von kostenpflichtigenen Bestellung von zentralen Leistungserhebungen und Prüfungen [#214735]
Datum
17. Dezember 2021 14:00
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mühen. Ich bin auf ihre Einschätzung über die Angemessenheit der Kostenpositionen gespannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>