Berechnungsgrundlage Radverkehrsanteil Oebisfelder Brücke

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Warum beträgt der prozentuale Anteil für den Radverkehr für die I126166033 Oebisfelder Brücke in der Stellungnahme S0381/23/Anlage 1 7% des gesamten Bauprojekts, wenn es sich doch laut Plan https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=603783&type=do nur um einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt der vielleicht maximal 45m haben wird bzw. wenn man die Kurvenbereiche zusammenfasst nur etwa 40m haben wird?

Ich habe ein Flächentool im Internet genutzt und konnte die Fläche, wenn man für das Bauprojekt alle Straßen und Gehwege dort zusammennimmt, einen Anteil von ca. 3,7% gemeinsamer Fuß- und Radweg ermitteln. D.h. meiner Meinung nach wäre, da es sich um keinen singulär dem Radverkehr zuzurechnenden Raum handelt, maximal 50% also 1,85% für den Radverkehr anzurechnen, wenn man Projektkosten einfach flächenmäßig aufteilt.

Was mich aber wundert: Warum wird das Projekt investiv mit 250.570,71€ angesetzt, wenn laut Kostenberechnung Geh- und Radweg mit 24.750€ angesetzt werden? (DS0402/20 Anlage 5) (https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=603775&type=do)

Bitte senden Sie mir die Berechnungsgrundlage/Kostentabelle, welche zu diesem Radverkehrsanteil bzw. Preissteigerung führt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    85,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum beträgt der pro…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungsgrundlage Radverkehrsanteil Oebisfelder Brücke [#291980]
Datum
9. November 2023 23:38
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum beträgt der prozentuale Anteil für den Radverkehr für die I126166033 Oebisfelder Brücke in der Stellungnahme S0381/23/Anlage 1 7% des gesamten Bauprojekts, wenn es sich doch laut Plan https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=603783&type=do nur um einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt der vielleicht maximal 45m haben wird bzw. wenn man die Kurvenbereiche zusammenfasst nur etwa 40m haben wird? Ich habe ein Flächentool im Internet genutzt und konnte die Fläche, wenn man für das Bauprojekt alle Straßen und Gehwege dort zusammennimmt, einen Anteil von ca. 3,7% gemeinsamer Fuß- und Radweg ermitteln. D.h. meiner Meinung nach wäre, da es sich um keinen singulär dem Radverkehr zuzurechnenden Raum handelt, maximal 50% also 1,85% für den Radverkehr anzurechnen, wenn man Projektkosten einfach flächenmäßig aufteilt. Was mich aber wundert: Warum wird das Projekt investiv mit 250.570,71€ angesetzt, wenn laut Kostenberechnung Geh- und Radweg mit 24.750€ angesetzt werden? (DS0402/20 Anlage 5) (https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=603775&type=do) Bitte senden Sie mir die Berechnungsgrundlage/Kostentabelle, welche zu diesem Radverkehrsanteil bzw. Preissteigerung führt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291980/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Vorabinformation über Gebühren Per Brief wurde über darüber informiert, dass die Anfrage auf Grund des zu erwarten…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Vorabinformation über Gebühren
Datum
14. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Per Brief wurde über darüber informiert, dass die Anfrage auf Grund des zu erwartenden Zeitaufwandes nach Paragraph 3 der AllgGebO Sachsen-Anhalt kostenpflichtig sei, diese Kosten 50 Euro übersteigen und auf etwa 1,5h Aufwand bzw. 85 Euro geschätzt werden. Ferner wird eine Frist gesetzt sich bis zum 22. November 2023 zur Kostenübernahme oder Rückzug der Anfrage zu äußern.

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AW: Vorabinformation über Gebühren [#291980] Guten Tag, hiermit ziehe ich die Anfrage aus Kostengründen zurück. …
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorabinformation über Gebühren [#291980]
Datum
22. November 2023 09:40
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit ziehe ich die Anfrage aus Kostengründen zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291980/